Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

“Ein Arzt, der eine volle Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat, sollte zukünftig mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen”, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, gegenüber der Funke Mediengruppe. Auch forderte er, dass die bevorzugte Vergabe von Terminen an Privatversicherte künftig als Verstoß gegen die Pflichten eines Kassenarztes gelten und von den Kassenärztlichen Vereinigungen sanktioniert werden müssten.

Seine Begründung für diesen Vorstoß: Nur durch die Beiträge der 72 Millionen gesetzlich versicherten Patienten sei die flächendeckende Versorgung der Privatpatienten überhaupt möglich. Wer sich als Arzt niederlasse, entscheide sich bewusst dafür, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Zugleich warnte Stackelberg vor einer Angleichung der Arzthonorare “zu Lasten der GKV-Beitragszahler”. 90 Prozent der Versicherten hätten durch die Angleichung keinerlei Vorteile, nur Privatversicherte würden entlastet. Er verwies zudem auf ein Expertengutachten, nachdem es auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt.

Spitzenverband Fachärzte lehnt Vorstoß ab und fordert angemessene Vergütung

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) reagiert empört auf die Forderung, die wöchentliche Sprechstundenzeit von 20 auf 30 Stunden pro Woche ohne entsprechenden Hoorarausgleich zu erhöhen.

„Der Vorschlag die wöchentlichen angekündigten Öffnungs- bzw. Sprechzeiten von derzeit 20 Stunden pro Woche auf 30 Stunden zu erhöhen, stellt eine Steigerung um 50 Prozent dar. Dies wäre eine erhebliche Veränderung des Versorgungsvertrages zwischen niedergelassener Ärzteschaft und gesetzlichen Krankenkassen. Wenn dieser Vorschlag ernst gemeint ist, kann man darüber sicherlich verhandeln. Es muss aber auch klar sein, dass am Ende einer solchen Verhandlung eine angemessene und gerechte Vergütung der ärztlichen Leistungen stehen muss. Das ist mit Budgetierung nicht zu erreichen. Wir brauchen feste Preise.“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Eine solche Vergütung haben wir aber gerade zurzeit nicht. Es werden heute 15-20 Prozent der durch niedergelassene Fachärzte für gesetzlich versicherte Patienten erbrachten Leistungen nicht vergütet. Dieser Zustand muss erst beendet werden, bevor man über erhebliche Veränderung des Vertrages verhandeln kann“, so Dr. Heinrich weiter.

Vergütung erheblich verbessern

Ohne solche Verhandlungen und ohne bereit zu sein, die Vergütung dann auch erheblich zu verbessern, wäre eine solche Forderung durch die GKV zu vergleichen mit der Einstellung von Plantagenbesitzern, die ihren Bananenpflückern das Soll ohne jeden Lohnausgleich hochschrauben wollen. Solches Verhalten löst bei jedem Protest aus. Ich kenne niemand, der 50 Prozent mehr arbeiten soll und dafür nichts bekommt.“ ergänzt Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V.

„Eine weitere Erhöhung der Quote von durch die GKV nicht bezahlten Leistungen ist schlicht inakzeptabel. Grund für das durch die GKV und ihrem Spitzenverband beklagte Problem nicht ausreichender Facharzttermine ist nicht die Existenz von privat Versicherten, oder wie von Herrn von Stackelberg hinzukommend unterstellt der mangelnde Leistungswille der Ärzteschaft, sondern das Festhalten der GKV an mittlerweile die Versorgung von gesetzlich Versicherten behindernden und problemverschärfenden Instrumenten wie Budgetierung und Bedarfsplanung.“, so Lindemann weiter.

Grundsatzpapier „Fachärzte in der Grundversorgung“

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat mit seinen Mitgliedsverbänden im Grundsatzpapier „Fachärzte in der Grundversorgung“ Vorschläge unterbreitet, wie eine Versorgung der Patienten in Deutschland verbessert werden kann. Das Grundsatzpapier ist zu finden unter: www.spifa.de/positionen