Rechnung an Privatpatienten vergessen? Verjährung läuft nicht!
A&W RedaktionManchmal bemerken Ärztinnen und Ärzte erst mit großer Verspätung, dass einzelne Rechnungen an Privatpatienten bzw. Selbstzahler nicht gestellt wurden. Kein Grund, die Forderung sofort abzuschreiben. Denn ohne Rechnung auch keine Verjährung.
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