Krankenkasse muss nicht bei verspäteter Zustellung zahlen
Marzena SickingKrankenkassen müssen innerhalb bestimmter Fristen über die Anträge der Patienten entscheiden. Brauchen sie länger, gilt der Antrag als genehmigt. Aufgrund einer langsamen Postzustellung müssen sie allerdings nicht für irgendwelche Kosten haften.