Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Offen reden wollen die meisten Ärzte nicht über das Problem, doch verdrängen ist zwecklos. Wer heute als Arzt praktiziert, trägt ein deutlich höheres Risiko, irgendwann mit einem Schadenfall konfrontiert zu werden als noch die Kollegen der Generation zuvor. Schuld sind unter anderem die Verdichtung der Arbeit in Arztpraxen und Kliniken. Die Fehlerwahrscheinlichkeit nimmt dadurch zu. Der Kosten- und Zeitdruck, aber auch das wachsende Anspruchsdenken vieler Patienten werden ebenfalls zum Problem. Die rechtliche Aufklärung durch Medien, Kassen und Verbraucherschützer zeigt ebenfalls Wirkung. Immer weniger Menschen haben Hemmungen, ihre Ansprüche nach fehlerhaften Behandlungen einzufordern. Und das ist auch gut so. Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen sehen diese Entwicklung naturgemäß etwas anders. Für sie ist jeder Arzt als Versicherungsnehmer inzwischen ein erhöhtes Risiko. Das bekommen vor allem Freiberufler zu spüren, die einen vernünftigen Versicherungsschutz suchen.

60.000 Euro für Berufshaftpflicht

Für Heilberufler wird es bei der Suche nach einer passenden Versicherung allmählich richtig ungemütlich, auch wenn sie selbst (noch) gar keinen Schaden verursacht haben. Denn die Prämien steigen, für Freiberufler ist das ein besonders harter Brocken. Denn die haben keinen Arbeitgeber, der ihnen die Berufshaftpflicht notfalls bezahlt. Und sie müssen immer tiefer in die Tasche greifen, um ihr Risiko der privaten Haftung abzumidern. In manchen Fachrichtungen kostet die Berufshaftpflichtversicherung schon um die 60.000 Euro im Jahr. Das muss man sich erst einmal leisten können.

Haftpflichtversicherung im Ruhestand notwendig

Besonders bitter: Selbst wer sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet, ist keineswegs davor gefeit, von früheren Patienten vor Gericht gebracht zu werden. Echte und angebliche Fehler können Mediziner noch Jahre später einholen. Doch braucht man für solche Fälle tatsächlich eine sogenannte Nachhaftungsversicherung, wie sie von vielen Anbietern angeraten wird? Oder lassen sich die Ansprüche auch mit der normalen Berufshaftpflichtversicherung auffangen? Klar ist: Eines von beiden muss sein, sonst zahlt der Heilberufler den Schaden aus eigener Tasche. Selbst wenn sich die Vorwürfe am Ende nicht bestätigen, so ist doch jeder Rechtsstreit zwangsläufig mit finanziellem Aufwand verbunden. Eine Absicherung ist deshalb auch im Ruhestand sinnvoll. Das gilt übrigens ganz besonders für Mediziner, die ab und zu noch behandeln oder auch nur in der Beratung tätig sind.

Nachhaftungsversicherung doch sinnvoll?

Auf den ersten Blick scheint es sich bei der Nachhaftungsversicherung eher um den Versuch der Unternehmer zu handeln, auch Ärzten im Ruhestand nochmal etwas Geld für eine Berufshaftpflichtversicherung abzunehmen. Denn der gesunde Menschenverstand legt erst einmal nahe: Schadensersatzansprüche wegen eines eventuellen Behandlungsfehlers in der aktiven Zeit des Arztes müssten von der damals abgeschlossenen Berufshaftpflicht gedeckt sein. Schließlich ist der Fehler ja auch in dieser Zeit passiert und damit greift der Versicherungsschutz von damals. Oder? Sicher ist: Ohne Versicherung wird es problematisch.

Versicherung fragt nach Zeitpunkt

Wie stets in der Juristerei führt der Einsatz des gesunden Menschenverstands aber nicht immer zu den Ergebnissen, die am Ende auch bei Gericht herauskommen. Zwar entscheidet meist tatsächlich der Zeitpunkt, in dem der Arzt einem Patienten Schaden zugefügt hat darüber, ob die Versicherung zahlt oder nicht. In vielen Fällen kann man sich allerdings erbittert darüber streiten, wann genau dieser Zeitpunkt war.

Absicherung gegen Verjährung

Man stelle sich zum Beispiel vor, ein Arzt verschreibt seinem Patienten in seiner letzten Arbeitswoche irrtümlich ein falsches Medikament. Der nimmt das Mittel aber nicht direkt, sondern nimmt erst die alte Packung (mit dem richtigen Präparat) zu Ende. Aus diesem Grund tritt der durch die falsche Medikamentierung verursachte Schaden erst deutlich später ein. Macht der Mann Schadenersatzansprüche geltend, hilft dem Arzt die Berufshaftpflicht aus der aktiven Zeit folglich nicht weiter – wohl aber die Nachversicherung.

Vertrag genau prüfen

Gleiches gilt in klassischen Fällen, etwa wenn bei Operationen die viel zitierte Schere im Bauchraum vergessen wird. Sollte dieses Instrument erst nach Ende der aktiven Berufsausübung für Verletzungen oder Beschwerden sorgen, wäre dies ein weiterer Fall für die Nachversicherung. Denn rein juristisch ist der Schaden nicht entstanden, an dem der Chirurg die Schere vergessen hat, sondern an dem Tag, an dem der Fehler erkannt wurde. Damit soll verhindert werden, dass der Schadensfall schon verjährt ist, wenn der Patient ihn einklagen kann.

Gut für den Betroffenen, schlecht für den Mediziner: Denn seine Berufshaftpflichtversicherung ist damit aus der Haftung raus. Schließlich wurde der Schaden erst später “verursacht”.

Nachhaftpflicht-Versicherung prüfen

Um solche Probleme zu vermeiden, gilt es den Vertrag der Berufshaftpflicht genau zu prüfen. In vielen neuen Versicherungsverträgen ist eine fünfjährige Nachhaftpflicht-Versicherung bei Berufsaufgabe oder Tod bereits enthalten. Bei älteren Verträgen sollten Ärzte, die vor Aufgabe ihrer Praxis beim Versicherer nachfragen, wie das Schutzniveau aussieht. Nur wenn die Berufshaftpflichtversicherung den zusätzlichen Schutz für den Ruhestand nicht enthält, ist der Abschluss eines zusätzlichen Vertrages sinnvoll.

Bedenken sollten Mediziner allerdings auch, dass die Rente sie nicht von der Ausübung ihres Berufes abhält. Auch wer Kollegen beraten möchte, kann für Fehler haftbar gemacht werden. Gleiches gilt für Notfälle, zu denen der Mediziner zufällig kommt: Bei einem Personenschaden haftet er auch hier schlimmstenfalls mit seinem privaten Vermögen.

Gut versichert im Ruhestand

Viele Ärzte arbeiten auch nach Aufgabe ihrer Praxistätigkeit noch gelegentlich und behandeln zum Beispiel Familienangehörige und Bekannte. Sie müssen für ihre Nachversicherung ein wenig mehr ausgeben als Kollegen, die den Ruhestand tatsächlich wörtlich nehmen. Wer gar regelmäßig und auf Honorarbasis weitermachen will, braucht überdies eine Honorararztdeckung. Welche Kosten im Einzelfall entstehen, variiert von Anbieter zu Anbieter – vergleichen lohnt sich.