Praxisinventar richtig gegen Schäden absichern
André GießeWenn etwas in der Praxis durch Einbruch, Wasser oder Feuer beschädigt wird oder verloren geht, kann das Tausende von Euro kosten. Eine Inhaltsversicherung gehört darum zum Basisschutz von Niedergelassenen.
Häufig unterschätzen Ärztinnen und Ärzte den Wert ihrer Praxiseinrichtung. „Insbesondere die Medizintechnik ist kostspielig, durch den täglichen Gebrauch einem erhöhten Schadensrisiko ausgesetzt und oft sogar über Darlehen finanziert“, betont Dirk Reker. Er ist Teamleiter Sales Support Sach- und Gewerbeversicherung bei dem Finanzdienstleister MLP.
Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind aus seiner Sicht Kunstgegenstände wie Gemälde, die zum Beispiel das Wartezimmer verschönern. Nicht selten liegt der Wert der gesamten Praxiseinrichtung bei mehreren 100.000 Euro.
Deshalb ist eine Praxisinhaltsversicherung wichtig. In der Regel schützt sie Niedergelassene finanziell gegen Verlust und Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist der Neuwert des gesamten Inventars – von Praxismöbeln über Therapie- und Diagnosegeräte, Arznei- und Verbrauchsmittel bis hin zur Praxiselektronik.
Um zu vermeiden, dass die Wertgegenstände in der Praxis unterversichert sind, empfiehlt MLP-Fachmann Reker, bei Vertragsabschluss automatische Anpassungen der Versicherungssummen an allgemeine Lohn- und Preissteigerungen zu vereinbaren. „Der zu zahlende Beitrag und die Versicherungssumme steigen dann jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um die Leistung entsprechend zu erhöhen.“ Denn in der Regel verteuern sich die Reparatur und Anschaffung der versicherten Dinge zunehmend.
Klauseln in Altverträgen prüfen und für Updates sorgen
Einige Versicherungsanbieter ersetzen bei der Wiederbeschaffung des Praxisinventars den Neuwert nur, wenn der Zeitwert wenigstens noch 40 Prozent ausmacht. „Vor allem in Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, finden sich dazu noch Regelungen“, so Reker. Der Versicherungsfachwirt rät von solchen Leistungseinschränkungen ab. Er empfiehlt den Wechsel der Assekuranz oder eine Umstellung auf neue Versicherungsbedingungen, ohne diese Regelung. Wer einen Altvertrag hat, sollte ihn generell prüfen und aktuelle Alternativen checken, sagt Reker.
Sinnvoll sei dagegen eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht. Dadurch bekommen Kunden einen Schaden ohne Abzug der Differenz zwischen dem tatsächlichen Versicherungswert und der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Moderne Konzepte können nach Aussage von Reker mitunter sogar günstiger sein als ältere. Sie beinhalten einen Schutz vor Unterversicherung in einer heute üblichen Größenordnung von 50.000 bis 500.000 Euro – teilweise sogar bis zur vollen Versicherungssumme.
Beitragsberechnung |
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Ärztinnen und Ärzte sollten ihr Praxisinventar stets bis zu einer Summe versichern, die mögliche Schäden auch wirklich ausreichend abdeckt.
Die Faustregel des Deutschen Hausärzteverbandes dazu lautet:
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Quelle: Wirtschaftsgesellschaft mbH im Deutschen Hausärzteverband |
Wer eine normale Praxisinhaltsversicherung abschließt, kann meistens weitere Bausteine dazubuchen. Wichtige Ergänzungen sind hier laut dem MLP-Experten ein Elementar-Einschluss, der unter anderem bei Überschwemmungen greift, und eine Elektronikversicherung, sofern teure Geräte gegen Risiken aller Art – also auch Fehlbedienung – versichert werden sollen.
Durch die entsprechende Erweiterung der Praxisinhaltsversicherung sind Niedergelassene auch vor einem Ertragsausfall geschützt. Führt ein Sachschaden etwa dazu, dass sich der Betrieb erheblich verzögert oder die Praxis sogar geschlossen bleiben muss, erhalten die Betroffenen in diesen Fällen danach den ausgebliebenen Gewinn und die fortlaufenden Fixkosten ersetzt. „Dieser Baustein ist aus meiner Erfahrung unabdingbar“, so Reker.
Preise und Leistungen unterscheiden sich
Die Preise und Leistungen der Praxisinhaltsversicherer unterscheiden sich. „Ein Vergleich lohnt sich deshalb“, erklärt der MLP-Fachmann. Die Jahresprämie richtet sich überwiegend nach der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme und dem Umfang der versicherten Risiken. „Wenn zum Beispiel der Ertragsausfall mit abgesichert ist, spielt auch der Jahresumsatz der Praxis eine Rolle.“
Die günstigsten Basistarife liegen bei einem Promille der Versicherungssumme. Wer zusammen mit der gesamten medizinischen und kaufmännischen Einrichtung der Praxis einen Umsatzausfall bei Betriebsunterbrechung und Leistungseinschlüsse wie pauschale Elektronikschäden oder den Verlust der Arzttasche versichert, zahlt etwas mehr. „Der Beitrag liegt trotzdem im einstelligen Promillebereich und beträgt je nach Größe der Praxis und Höhe der gewählten Selbstbeteiligung wenige Hundert Euro im Jahr“, so Reker.
Wer nur auf die Versicherungskosten schaut, begeht aus seiner Sicht einen Fehler. Entscheidend bei der Wahl der Assekuranz sei vielmehr, welche Schäden abgedeckt sind. Ausgeschlossen sind bei einer Praxisinhaltsversicherung zum Beispiel oft einfacher Diebstahl, Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler sowie unsachgemäße Handhabung der Sachen oder durch Mitarbeiter verursachte Eigenschäden.
„Im Trend sind daher Allgefahrenversicherungen“, berichtet Reker. Sie würden die meisten Schäden abdecken und seien manchmal 20 bis 30 Prozent günstiger als Baustein-Konzepte. Bei einer konventionellen Praxisinhaltsversicherung müsse jeder weitere Schutz dazugekauft werden.
Versicherungsbegriffe |
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Zeitwert und Neuwert Grundsätzlich wird bei der Erstattung eines Schadens zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert unterschieden:
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Quelle: Deutscher Versicherungsverband GDV |