Standmitteilung bei Versicherungen muss präzise sein
Marzena SickingBei Versicherungen gilt eine Informationspflicht - so will es das Gesetz. Auch Angaben zu gutgeschriebenen Überschüssen gehören dazu. Die Standmitteilung der Versicherung muss dabei sehr präzise sein. Betroffene können im Ernstfall sogar Beschwerde einlegen.