Versicherung insolvent: Was sind die Folgen?
Heiko FeketeÄrztinnen und Ärzte können sich in aller Regel darauf verlassen, dass Versicherungen im Schadensfall leisten. Doch was, wenn einem Versicherer die Insolvenz droht? Diese Vorsorgemaßnahmen sollten Sie dazu kennen.
Dass Versicherungen in die Insolvenz rutschen, passiert nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eher selten. Die Unternehmen unterliegen strengen Vorgaben, um Schadenansprüche zahlen zu können. Dazu müssen Versicherer ausreichend Vermögenswerte in Form eines Sicherungsvermögens vorhalten, das im Falle einer Insolvenz Forderungen von Versicherten oder auch von geschädigten Dritten bedient. Die Deckung soll demnach den Versicherten das Insolvenzrisiko abnehmen und fungiert so als Gläubiger- und Anlegerschutz.
Trotzdem wurden in der jüngeren Vergangenheit zwei Fälle publik, bei denen Versicherungsunternehmen eine Zahlungsunfähigkeit anmelden mussten. Einmal betraf dies die FWU-Holdinggesellschaft und das dazugehörige luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux, welches über seine deutsche Niederlassung insbesondere fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben hat. Der Berliner Schaden- und Unfallversicherer ELEMENT Insurance AG musste ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnen lassen, nachdem eine Bestandsübertragung auf ein anderes Unternehmen gescheitert war.
Wichtig bei drohender Insolvenz: Verträge prüfen!
Die Bestandsübertragung ist eine Option, die im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens geprüft werden kann. Mit ihr geht das Versicherungsportfolio des insolvenzbedrohten Versicherers in den Bestand eines anderen Anbieters über. Das umfasst auch alle noch wirksam verwalteten Versicherungsverträge: Sie laufen während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens noch weiter, eine Schadensregulierung durch den Versicherer ist aber oft nur noch eingeschränkt möglich.
Zusätzliche Absicherung bei Lebensversicherungen
Bei der Insolvenz eines Lebensversicherers mit Sitz in Deutschland greift der Schutz der Protektor Lebensversicherungs-AG. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit werden betroffene Verträge seit 2002 von der Protektor Lebensversicherungs-AG übernommen und fortgeführt. Zudem verwaltet die Gesellschaft seit 2006 den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen.
Betroffene sollten daher in so einem Fall prüfen, ob sie ihren Vertrag außerordentlich kündigen und einen neuen Versicherungsvertrag abschließen können, rät die BaFin. Der neue Versicherungsschutz knüpft idealerweise nahtlos an das beendete Versicherungsverhältnis mit dem insolventen Unternehmen an. Kompliziert wird es bei sogenannten White-Label-Versicherungen. In dieser Konstellation arbeiten Versicherer mit Partnerunternehmen zusammen, die zwar nach außen als Ansprechpartner auftreten, aber nicht die entsprechende Police anbieten. Wer letztendlich Versicherer und somit Risikoträger ist, muss aus den Versicherungsunterlagen eindeutig hervorgehen.
Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren richtig anmelden
Wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet, enden Versicherungsverträge automatisch einen Monat nach der Eröffnung. Dann ist es für Gläubiger wichtig, finanzielle Ansprüche rechtzeitig an den bestellten Insolvenzverwalter zu stellen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Frist von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten vor. Bei Jahresprämien können Versicherte beispielsweise über den Insolvenzverwalter den Anteil zurückfordern, der auf die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses entfällt.
Eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht; im Zuge des Verfahrens wird auch geprüft, inwieweit das Sicherungsvermögen alle berechtigten Zahlungsforderungen begleichen kann. Wenn das Sicherungsvermögen nicht ausreicht, um alle Schäden zu regulieren, werden die Ansprüche anteilig über eine Insolvenzquote bedient.