Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Die Hölle für Sparer sei der derzeitige Geldmarkt, räumte vor Kurzem ein hochrangiger Banker ein. Er hat recht. Und eine Änderung der Lage scheint nicht in Sicht. In Dänemark hat die Notenbank sogar schon den Negativzins eingeführt – quasi zur Abschreckung. Selbst ein solider, deutscher Sparkassen-Leiter gab vor Kurzem gegenüber einem Kunden zu: „Eigentlich brauchen wir Ihr Geld nicht!“

Versorgungseinrichtungen sind für Mitglieder attraktiver

In diesem Umfeld werden die Versorgungseinrichtungen für Ärzte und Zahnärzte immer attraktiver. Einerseits. Andererseits gilt: Da die anderen Lebensversicherer ihren Garantiezins von einst vier auf jetzt 1,75 Prozent abgesenkt haben, geraten berufsständische Versorger zunehmend unter Druck – zumal inzwischen sogar schon eine Abschmelzung auf 1,25 Prozent geplant ist. Presseberichte mit Titeln wie „Kartell der Geheimniskrämer“ oder „Sorgen um die Vorsorge“ bringen zwar nicht viel Information, tun in puncto Verunsicherung aber ihr Übriges.

Dabei ist der Rechnungszins bei den berufsständischen Einrichtungen wie den ärztlichen Versorgungswerken rechtlich und finanztechnisch nicht zu vergleichen mit dem Garantiezins der Jedermann-Versicherer. Im ersten Fall handelt es sich nicht um eine garantierte Zusage, sondern lediglich um eine Schätzgröße für die durchschnittlich zu erwartenden Zinserträge der Kunden.

Versorgungswerke bilden mehr Rücklagen

Soll heißen: Der Rechnungszins soll laut Satzung dauerhaft die langfristig erzielte Rendite im Versorgungswerk nicht übersteigen. Deswegen bilden viele Versorgungswerke derzeit Rücklagen – für den Fall der Fälle. Angst vor Altersarmut braucht dennoch niemand zu haben, betonten die Verantwortlichen.

Für Ärzte und Zahnärzte ist die Mitgliedschaft eine gute Investition

„Die Versorgungswerke können sehr wohl ihre Rentenzusage erfüllen“, sagt Hartmut Kilger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke/ABV. Auch Schlagzeilen wie „Die Renten sinken“ widerspricht er.

Die Kammern in Bayern oder Westfalen-Lippe etwa hätten für 2014 ihre Renten um ein Prozent erhöht, in Berlin waren es immerhin noch 0,5 Prozent. Fakt ist aber auch: die höhere Lebenserwartung knappst an der Rendite und damit an den künftigen Leistungen.

Leistungen aufstocken

Trotzdem: Wer nicht weiß, wie er in der Niedrigzinsphase sein Geld anlegen soll, tut gut daran, die eigene Versorgung über die Mitgliedschaft etwas aufzupolieren. Das ist einfacher, als viele denken. Eine freiwillige Zusatzversorgung beispielsweise können all diejenigen beanspruchen, die die Höchstabgabe ausgeschöpft haben. Und zwar ohne Gesundheitsprüfung, wie dies bei gewöhnlichen Lebensversicherern immer üblich wäre. Man kann sich jährlich neu entscheiden, ob und wie man an der Aufstockung teilnehmen will. Ansonsten sind die Erhöhungsbeträge auch steuerlich absetzbar.

Beispiel: Eine 55 Jahre alte Ärztin hat aus bisherigen Beitragszahlungen eine monatliche Ruhegeldanwartschaft in Höhe von 1.500 Euro bei der Bayerischen Ärzteversorgung, bis zur Altersgrenze sind das 2.000 Euro. Leistet sie gleichzeitig 5.000 Euro zusätzlich pro Jahr, steigt ihre monatliche Rente auf 2.229 Euro.

Vergleich macht reich

  • Freiwillige Zusatzbeiträge lohnen sich mehr als Tages- oder Festgeld oder Anleihen.
    Für 2014 erkennt das Finanzamt 78 Prozent von 40.000 Euro als Sonderausgaben an (bei Verheirateten).
  • Dieser Satz erhöht sich jährlich um zwei Prozent bis 2020, danach um ein Prozent bis 2040.
    Freiwillige Mehrzahlungen werden wie Pflichtbeiträge verrentet und so wie diese dynamisch entwickelt.
  • Die durchschnittliche Rente im Ärzte-Versorgungswerk ist mit 2.200 Euro doppelt so hoch wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
  • Seit Kurzem können sich Mütter und Väter Erziehungszeiten bei der GRV anrechnen lassen.