Abrechnung Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen
A&W RedaktionGesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen in der GKV: Abrechnung über den EBM, rechtliche Grundlagen und Vorgaben des G-BA im Überblick.
Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Die Abrechnung erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen sind überwiegend im Kapitel 1.7 „Präventionsleistungen“ des EBM geregelt.
Hierzu zählen unter anderem Gesundheitsuntersuchungen („Check-up“), Hautkrebsscreenings, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie weitere Vorsorgeleistungen. Voraussetzungen, Leistungsumfang, Untersuchungsintervalle und Dokumentationspflichten ergeben sich aus den jeweils gültigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt auf Grundlage des EBM. Die konkreten Honorare werden im Rahmen der vertragsärztlichen Vergütung festgelegt.