Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Auffälligkeitsprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung in einer Arztpraxis. Sie prüft die verordneten Leistungen arztbezogen, wenn das Richtgrößenvolumen überschritten wurde. Ins Räderwerk der Richtgrößenprüfung geraten Vertragsärzte, wenn ihr Verordnungsvolumen in einem Kalenderjahr das Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent übersteigt und der Prüfungsausschuss nicht davon ausgeht, dass die Überschreitung in vollem Umfang durch Praxisbesonderheiten begründet ist.