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FAQ & Glossar
Inhaltsverzeichnis

Was ist das Außenverhältnis?

Im juristischen Kontext bezeichnet das Außenverhältnis die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Organisation (z. B. einer Gesellschaft) oder einem Vollmachtgeber und Dritten, also Personen oder Institutionen, die nicht Teil der Organisation sind. Es bestimmt, ob und in welchem Umfang Handlungen von Vertretern oder Gesellschaftern die Organisation nach außen hin verpflichten.

Abgrenzung zum Innenverhältnis

Während das Außenverhältnis die Beziehungen zu Dritten betrifft, regelt das Innenverhältnis die internen Beziehungen innerhalb einer Organisation oder zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem.

  • Innenverhältnis: Interne Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten einer Organisation oder zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem.

  • Außenverhältnis: Rechtliche Beziehungen der Organisation oder des Vollmachtgebers zu Dritten.

Beispiel: Ein Bevollmächtigter erhält intern die Anweisung, nur Geschäfte bis 10.000 € abzuschließen (Innenverhältnis), tritt aber gegenüber Dritten mit einer Vollmacht über 50.000 € auf (Außenverhältnis). Die Dritten dürfen sich auf die im Außenverhältnis erteilte Vollmacht verlassen, selbst wenn der Bevollmächtigte intern gegen Anweisungen verstößt. (Quelle: Business Insider)

Wo wird der Begriff verwendet?

wie der GbR oder OHG, wo er das Verhältnis der Gesellschafter zu Außenstehenden regelt.

Welche Bedeutung hat das Außenverhältnis für die Haftung?

Im Außenverhältnis haften Gesellschafter gegenüber Dritten in der Regel gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Relevanz im Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht ist das Außenverhältnis besonders wichtig, da es die Vertretungsmacht der Gesellschafter gegenüber Dritten regelt. Bei Personengesellschaften wie der OHG oder der GbR sind alle Gesellschafter grundsätzlich einzelvertretungsberechtigt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Beispiel: Ein Gesellschafter einer OHG schließt ohne Rücksprache mit den anderen Gesellschaftern einen Vertrag mit einem Lieferanten ab. Im Außenverhältnis ist dieser Vertrag wirksam, auch wenn der Gesellschafter intern seine Befugnisse überschritten hat.

Bedeutung im Vollmachtsrecht

Im Vollmachtsrecht unterscheidet man ebenfalls zwischen Innen- und Außenverhältnis. Das Außenverhältnis betrifft hier die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten gegenüber Dritten. Selbst wenn im Innenverhältnis bestimmte Beschränkungen vereinbart wurden, sind diese für Dritte nur relevant, wenn sie ihnen bekannt oder erkennbar sind.

Was passiert, wenn ein Vertreter im Außenverhältnis handelt, aber intern keine Befugnis hatte?

Handlungen im Außenverhältnis sind grundsätzlich wirksam, sofern der Dritte keine Kenntnis von internen Beschränkungen hatte. Der Vertreter kann jedoch im Innenverhältnis schadensersatzpflichtig sein.

Wie kann man das Außenverhältnis beschränken?

Beschränkungen im Außenverhältnis müssen gegenüber Dritten deutlich gemacht werden, z. B. durch entsprechende Einträge im Handelsregister oder durch ausdrückliche Mitteilungen.