Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die Bezeichnung wird deshalb so gewählt, weil das Inkassorecht in erster Linie vom Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen, dem Innenverhältnis, ausgeht.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die Bezeichnung wird deshalb so gewählt, weil das Inkassorecht in erster Linie vom Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen, dem Innenverhältnis, ausgeht.