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Betriebsausgaben

Betriebsausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können Vertragsärzte von der Einkommensteuer abgesetzen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind die Aufwendungen für die Fortbildung als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. (siehe auch Steuern).

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