Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Betriebsausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit der Fortbildung können Vertragsärzte von der Einkommensteuer abgesetzen. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind die Aufwendungen für die Fortbildung als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. (siehe auch Steuern).