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Einzelfallprüfung

Die Einzelfallprüfung ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sie überprüft die Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- oder Verordnungsweise eines Arztes in konkreten Einzelfällen und ist außerordentlich aufwändig. Die Einzelfallprüfung wird von den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen nur bei besonderen Fragestellungen im Ausnahmefall vorgenommen. Ganz überwiegend erfolgt eine statistische Vergleichsprüfung.

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