Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
FAQ & Glossar

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Anschaffungen bezeichnet, deren Anschaffungskosten maximal 410 Euro netto betragen. Solche Güter können bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Praxisausgaben gewinnmindernd abgesetzt werden.