IGeL
A&W RedaktionVeranstaltungen, bei denen es ausschließlich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) geht, werden nicht für den Fortbildungsnachweis anerkannt. Andererseits: Fortbildungsmaßnahmen, etwa zum Impfen oder zur Prävention, bei denen der fachlich-medizinische Inhalt im Vordergrund steht und durch die dem Vertragsarzt Kenntnisse vermittelt werden, die auch für´s IGeLn nützlich sind, können mit Punkten bedacht werden. Letztendlich entscheidet darüber die zuständige Landesärztekammer auf Antrag des jeweiligen Fortbildungsveranstalters.
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