Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht dem Gläubiger, sich bei einer unbestrittenen Forderung auf eine relativ schnelle und kostengünstige Art einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) zu verschaffen. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Gläubigers auf Erlass und der Zustellung eines Mahnbescheids durch das Gericht beim Schuldner. Der Gläubiger stellt beim Gericht des Wohnsitzes einen förmlichen Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und entrichtet dabei einen Gebühren- und Auslagenvorschuss. Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner durch das Gericht zugestellt und der Gläubiger erhält darüber eine Benachrichtigung. Erhebt der Schuldner gegen den zugestellten Mahnbescheid Widerspruch, wird der Gläubiger grundsätzlich vom Gericht aufgefordert, weitere Gerichtskosten zu zahlen und binnen zwei Wochen Klage zu erheben. Danach bestimmt das Gericht einen Verhandlungstermin für das streitige Verfahren. Widerspricht der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht oder zu spät, kann der Gläubiger nach einer Frist von zwei Wochen beim Gericht den Vollstrekkungsbescheid beantragen.