Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Nicht umlagefähige Betriebskosten: Diese beinhalten unter anderem Kosten für den Steuerberater, die Hausverwaltung, Kosten für die Instandhaltung sowie Abschreibungen und Rücklagen. Nicht umlagefähig bedeutet: Der Mieter muss sich nicht daran beteiligen.