Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Bei seinen Arzneiverordnungen muss der Vertragsarzt künftig verstärkt den Preis berücksichtigen. Nach dem AVWG können die einzelnen Kassen oder ihre Verbände Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen treffen. Dabei kann auch ein jährliches Umsatzvolumen sowie eine Abstaffelung von Mehrerlösen gegenüber dem vereinbarten Umsatzvolumen vereinbart werden. Mit einer solchen Rabattvereinbarung können die Versicherten auch von den Mehrkosten für Arzneimittel entlastet werden, deren Apothekenverkaufspreis den jeweiligen Festbetrag überschreitet.