Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Die Prüfung nach Richtgrößen ist die Regelprüfmethode im Arzneimittelsektor. Das Richtgrößenvolumen bezieht sich auf die im Kalenderjahr verordneten Arzneimittel einschließlich Verbandmittel. Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden durchgeführt, wenn das Verordnungsvolumen eines Arztes in einem Kalenderjahr das Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent übersteigt und der Prüfungsausschuss auf Grund der Daten nicht davon ausgeht, dass die Überschreitung durch Praxisbesonderheiten begründet ist. _ Bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent hat der Vertragsarzt den Krankenkassen den sich daraus ergebenden Mehraufwand zu erstatten, soweit dieser nicht durch Praxisbesonderheiten des Arztes begründet ist. _ In den KVen, in denen das Bonus- Malus-System angewendet wird, werden die Arzneiverordnungen aus den betroffenen Arzneimittelgruppen und Leitsubstanzen nicht berücksichtigt. _ In der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden auch die Kosten von Arzneimitteln herausgerechnet, die im Rahmen von Rabattverträgen der Krankenkassen verordnet werden.