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Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich regelt den Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Dabei wurden vor der Reform des Risikostrukturausgleichs im Jahr 2002 nur die Faktoren Alter, Geschlecht sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit berücksichtigt. Die Berücksichtigung der in den DMP eingeschriebenen chronisch Kranken als eigene Versichertengruppe hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen der Kassen. Krankenkassen, die viele chronisch Kranke versichern, können die höheren standardisierten Leistungsausgaben für diese Versicherten nun im Risikostrukturausgleich geltend machen.

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