Überschreiten der Tagesprüfzeit
Marzena SickingDie Tagesprüfzeit kann im Sinne der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Plausibilitätsprüfung nur mit konkreten Einzelleistungen überschritten werden. Um kein Interventionsrisiko heraufzubeschwören, sollten im Zweifel Leistungen aus der KV-Abrechnung gestrichen werden, weil sonst eine detaillierte Prüfung aller Leistungen durch die Prüfgremien erfolgen wird. Hier können die KV-Gremien zum Beispiel strengere Anforderungen an die Dokumentation stellen, an die in der täglichen Routine nicht gedacht wurde. Zwar kann die angesetzte Prüfzeit an zwei Tagen auch über zwölf Stunden liegen, aber ab dem dritten Tag wird geprüft.
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