Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Der Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder auch die Ungewissheit der Parteien im Wege eines gegenseitigen Nachgebens letztlich beseitigt werden können. Das Prüfungsverfahren kann mit einem Vergleich abgeschlossen werden, indem gegebenenfalls die Honorarkürzung beziehungsweise die Arzneiregresse gemindert werden. Vorsicht: Die übrigen Verfahrensbeteiligten, hier insbesondere die Krankenkassen, können aber einen solchen Vergleich dann noch mit Rechtsmitteln anfechten.