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Lexikon

Die Zession, auch Abtretung genannt, ermöglicht dem Gläubiger, eine ihm zustehende Forderung auf eine andere Person zu übertragen. Zur Zession geeignete Forderungen müssen nicht notwendigerweise bereits bestehen. Es kann sich auch um künftige Forderungen handeln. Die Zession bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung des Schuldners, es sei denn, zwischen Schuldner und Gläubiger ist etwas anderes vereinbart.