Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
FAQ & Glossar

Vertragsärzte mit eigener Praxis dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen. Diese Option gilt auch außerhalb ihres eigentlichen KV-Bezirks. Sie dürfen auch hier eine zweite Niederlassung betreiben (siehe: Nebenbetriebsstätte).

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