Zweigpraxis
A&W RedaktionVertragsärzte dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen und zwar auch außerhalb ihres KV-Bezirks (siehe: Nebenbetriebsstätte).
Vertragsärzte dürfen Zweigpraxen an weiteren Tätigkeitsorten eröffnen und zwar auch außerhalb ihres KV-Bezirks (siehe: Nebenbetriebsstätte).