Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Medizin

KBV und GKV-Spitzenverband haben die Ausgabevolumen für das kommende Jahr festgelegt. Gesetzliche Grundlage der Vereinbarung ist §84 Absatz 6 SGB V.

Bei Arzneimitteln soll das Ausgabenvolumen um 5,3 Prozent, bei Heilmitteln um 4,94 Prozent steigen. Hierbei haben KBV und GKV-Spitzenverband unter anderem den erwarteten Einsatz innovativer Arzneimittel berücksichtigt. Die Anpassung bei Heilmitteln ist in erster Linie eine Reaktion auf die aktuelle Preisentwicklung.

KBV und GKV für Bewertung der Heilmittelpreise zuständig

Bislang erfolgte die entsprechende Bewertung auf regionaler Ebene. Da die Heilmittelpreise mittlerweile auf Bundesebene zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittel-Verbänden festgelegt werden, sind nun KBV und GKV-Spitzenverband für die Bewertung zuständig, so die KBV in ihrer Mitteilung.

Zudem wurden Anpassungen beschlossen, die noch das Jahr 2021 betreffen. So wurde rückwirkend eine Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 9,18 Prozent vereinbart. Hierbei wurden die neuen Preise für Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie berücksichtigt. Im Bereich der Ergotherapie ist zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Spitzenverband der Ergotherapeuten noch keine neue Preisvereinbarung getroffen worden.

Weitere Verhandlungen auf Landesebene

Die bundesweiten Rahmenvorgaben bilden jetzt die Basis für regionale Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zu den Ausgabenvolumina für Arznei- und Heilmittel. Auf Landesebene werden weitere Faktoren berücksichtigt, etwa die Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten.