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Medizin

Dies wird auch in der aktualisierten Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ deutlich. Die S2k-Leitlinie ist unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin entstanden. An der Erstellung beteiligt war neben Patientenverbänden und anderen Fachgesellschaften auch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM).

Tiefe Venenthrombosen und Lungenembolien zählen mit zu den häufigsten Herz-Kreislauf-bedingten Todesursachen. „Bei beiden Krankheitsbildern ist es von entscheidender Bedeutung, die Diagnose rasch zu stellen und umgehend eine gerinnungshemmende Therapie einzuleiten“, betont Dr. Wolfgang Blank aus Reutlingen in einer Pressemitteilung. Der Internist hat für die DEGUM an der Überarbeitung der Leitlinie mitgewirkt.

Entscheidungshilfe am Krankenbett

Bereits seit Langem empfehlen Expertinnen und Experten eine Ultraschalluntersuchung der großen Beinvenen, um den Verdacht auf eine tiefe Venenthrombose abzuklären. Bei Verdacht auf eine Lungenembolie haben sich die Empfehlungen der neuen Leitlinie gegenüber der Vorgängerversion geändert. Demnach soll jetzt sowohl bei stabilen als auch bei instabilen Patientinnen und Patienten ein Triple-Ultraschall (Venen, Herz, Lunge) durchgeführt werden.

Die am Patientenbett durchgeführte Sonografie sei die wichtigste Entscheidungshilfe für die initiale Einschätzung, heißt es in der aktualisierten Leitlinie. „Per Echokardiografie lässt sich unter anderem schnell und sicher eine Dehnung der rechten Herzkammer erkennen, die durch den Blutstau in den Lungengefäßen verursacht wird“, erklärt Blank.

Gute Alternative für Diagnostik und Verlaufskontrolle

Aus seiner Sicht kommt der Sonografie insbesondere in Situationen, in denen keine Computertomografie durchgeführt werden kann, eine große Bedeutung zu. Dies ist beispielsweise bei Notfällen außerhalb der Klinik, in der Notaufnahme oder auf der Intensivstation der Fall. Unverzichtbar ist der Ultraschall außerdem, wenn medizinische Gründe wie eine Schwangerschaft, eine Kontrastmittelallergie oder eine Niereninsuffizienz gegen die Computertomografie sprechen.

Darüber hinaus lässt sich mithilfe der Sonografie der Verdacht auf eine Lungenembolie erhärten, wenn dies mittels Computertomografie nicht möglich ist. So gilt die Diagnose einer Lungenembolie auch dann als bestätigt, wenn sonografisch eine tiefe Venenthrombose nachgewiesen wurde. Selbst bei einer gesicherten Lungenembolie empfehlen die Leitlinienautorinnen und -autoren eine sonografische Diagnostik der Beinvenen, um die Emboliequelle zu identifizieren und das Ausmaß des thromboembolischen Geschehens zu dokumentieren.