Nachhaftungsversicherung für Ärzte: Beruhigt in Rente gehen
A&W RedaktionJeder praktizierende Arzt ist verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Geht er in den Ruhestand, entfällt die Obligation. Versicherer empfehlen aber, die Police weiterzuführen und so den Schutz zu erhalten. Doch ist das wirklich nötig?