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Beschäftigte eines ambulanten Pflegedienstes aus Nürnberg sollen die Kranken- und Pflegekassen um rund 430.000 Euro betrogen haben. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hat fünf mutmaßlich Beteiligte angeklagt. Sie wirft ihnen gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 53 Fällen vor, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mitteilte.

Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die Angeschuldigten, welche Inhaber bzw. Mitarbeiter eines in Nürnberg ansässigen ambulanten Pflegedienstes waren, verschiedenen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen über ein Abrechnungsunternehmen nicht erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie nicht erbrachte ambulante Pflegeleistungen in Rechnung gestellt haben. Hierfür sollen von den Angeschuldigten insbesondere unzutreffende Leistungsnachweise sowie fingierte Touren- und Dienstpläne erstellt worden sein, welche tatsächlich nicht erbrachte Leistungen auswiesen.    

Durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen im Zeitraum von April 2020 bis April 2024 soll den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ein Schaden in Höhe von knapp 430.000 € entstanden sein. Anlass der Ermittlungen waren eine Anzeige der AOK Bayern sowie ein Hinweis über das anonyme Hinweisgebersystem der ZKG.    

Ermittler wollen Schaden bei Beschuldigten einziehen

Zwei der Beschuldigten sitzen den Angaben zufolge seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft. Vier von ihnen haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, einer bestritt die Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Über die Zulassung der Anklage hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zu entscheiden. Im Zuge eines Prozesses will die ZKG die entstandene Schadenssumme bei den Beschuldigten einziehen und den Schaden so wiedergutmachen.

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

Die ZKG ist bayernweit zuständig für im Zusammenhang mit der Berufsausübung begangenen Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen. Neben erfahrenen und spezialisierten Staatsanwälten sind bei der ZKG IT-Spezialisten, Fachkräfte für Abrechnungswesen im Gesundheitsbereich und eine Buchhaltungsfachkraft tätig. Dieser interdisziplinäre Ansatz ermöglicht eine effektive Verfolgung von Straftaten im Gesundheitswesen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit nimmt die ZKG anonyme Hinweise auf Straftaten unter: https://zkg.integrityline.app/ entgegen.