Zwei Drittel der Ärzte haben bereits Gewalt erlebt
Marzena SickingVerbale Attacken, körperliche Übergriffe, psychische Gewalt: Eine aktuelle Umfrage zeigt das alarmierende Ausmaß von Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte. Die Bundesärztekammer fordert härtere Strafen – und begrüßt den jüngsten Gesetzentwurf.
Gewalt gegen medizinisches Personal ist längst kein Einzelfall mehr: Laut einer heute im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichten Umfrage haben 66 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im beruflichen Kontext bereits Gewalterfahrungen gemacht. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) berichtet, dass Gewalt in ihrem Berufsalltag zugenommen hat.
Verbale Attacken dominieren – aber nicht nur
Die häufigste Form der Gewalt sind verbale Übergriffe, die 89 Prozent der Befragten erlebt haben. Knapp die Hälfte (47 Prozent) war bereits körperlicher Gewalt ausgesetzt. Rund 40 Prozent berichten von psychischer Gewalt, 16 Prozent von diskriminierenden Übergriffen aufgrund von Herkunft oder Religion.
Besonders betroffen sind bestimmte Bereiche: In der ambulanten Versorgung sind Anmeldung und Wartebereiche die Hotspots für gewalttätige Übergriffe, im stationären Bereich vor allem die Notaufnahmen.
BÄK-Präsident: „Vertrauensverhältnis wird zerstört“
„Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das Vertrauensverhältnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens", erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, auf der Neujahrspressekonferenz. Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssten konsequenter verfolgt und deutlich härter bestraft werden.
Gesetzentwurf sieht Mindeststrafen vor
Reinhardt begrüßte ausdrücklich den kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens". Dieser sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten vor, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe durch Gewalt an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden. Bei tätlichen Angriffen drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten.
„So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind", betonte der BÄK-Präsident.
Quelle:Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt