Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Neun von zehn Bundesbürgern (87 Prozent) wollen direkten Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten haben, die in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen anfallen. Das hat eine repräsentative Umfrage unter 1.236 Personen ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Gesundheitsdaten umfassen unter anderem Diagnosen von Ärzten, Laborergebnisse, OP-Berichte oder Röntgenbilder. Die Daten von Patienten liegen an den unterschiedlichsten Stellen und es ist für die Behandelten nicht immer leicht, überhaupt an sie heranzukommen.

Aktuelle Befunde und Verordnungen

Dabei können Informationen aus einer Behandlungsakte zum Beispiel bei einem Arztwechsel oder für das Einholen einer Zweitmeinung durchaus sinnvoll oder sogar notwendig sein. So kann sich der jeweils behandelnde Mediziner anhand der Krankengeschichte sowie aktueller Befunde und Verordnungen ein besseres Bild über den Gesundheitszustand des Patienten machen. Die Behandelten haben laut Bundesdatenschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sogar das Recht, jederzeit und „unverzüglich“ ihre Patientenakte einzusehen.

Als Arzt darf man die Forderung des Patienten auf Akteneinsicht also keinesfalls ignorieren. Vielmehr müssen auf Wunsch sogar Kopien oder Ausdrucke angefertigt werden, die der Patient mitnehmen kann. Der Arzt muss dem Wunsch nach Transparenz entsprechen, er muss es aber nicht umsonst tun. Die ihm dadurch entstehenden Kosten darf er dem Patienten in Rechnung stellen. Da viele Patienten über die Kostenpflicht nichts wissen, ist es zudem sinnvoll, dies vorab in einem Gespräch zu klären.