Kur oder Wellness? Wann Sie Ihre MFA bezahlt freistellen müssen
A&W RedaktionSchlechte Nachrichten für Praxisbesitzer: Wenn ihre MFA eine Kur machen möchte, müssen Sie sie freistellen und das Gehalt weiter bezahlen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ist die Kur eher ein Wellness-Aufenthalt, dann muss der Praxisinhaber keine Kosten fürchten.