Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Das Zi hat Vertragsstrukturen und Vergütungssituation von medizinischem Fachpersonal im Rahmen einer Befragung empirisch untersucht. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass sich Ärzte bei der Bezahlung ihrer MFA mit 67 Prozent überwiegend an tarifvertragliche Regeln halten. Hierbei gibt es allerdings deutliche regionale Unterschiede: Während im Norden, Westen und Süden mehr als 60% der Arbeitsverträge am Tarifvertrag für MFA (TV-MFA) orientiert sind, sind es im Osten 47%.

Wenn sich Arbeitgeber an den tariflichen Vereinbarungen orientieren, dann meistens zu Gunsten ihrer Mitarbeiter: In 26 Prozent der Fälle wurde nach Angaben der Befragten sogar eine höhere Vergütung vereinbart. Auch in der monatsbezogenen Betrachtung der Bruttogehälter kann für den großen Anteil der MFA (91%) in den Tätigkeitsgruppen I bis IV festgestellt werden, dass im Durchschnitt mehr gezahlt wird, als im Tarifvertrag vorgesehen. So werden beispielsweise in der höchsten Berufsjahrgruppe und Tätigkeitsgruppe I im Durchschnitt rund 2.312 Euro und damit rund 101 Euro mehr und in der Tätigkeitsgruppe IV 2.642 Euro bzw. rund 154 mehr gezahlt als im Tarif vorgesehen.

Sonderzahlungen bei MFA üblich 

Rund 27 Prozent der MFA, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, erhalten von ihrem Arbeitgeber monatliche Zulagen, 48 Prozent nutzen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Zu den zusätzlichen finanziellen Anreizen, die Ärzte ihren Mitarbeitern anbieten, gehört bei 69 Prozent ein tarifliches 13. Gehalt, 16 Prozent erhalten eine Erfolgsbeteiligung, 32 eine freiwillige Gratifikation. 37 Prozent werden mit in der Studie nicht näher definierten „sonstigen Zulagen“ belohnt.

Bei MFA mit außertariflichen Vereinbarungen erhalten nur 31 Prozent ein 13. Gehalt , dafür ist mit 46 Prozent der Anteil der freiwilligen Gratifikationen deutlich höher. Bei Boni sieht es mit 15 Prozent ähnlich aus, wie bei den Kollegen, die nach Tarif bezahlt werden. Die betriebliche Altersversorgung nutzen 41 Prozent der MFA mit außertariflichen Vereinbarungen.

Zusammengefasst kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass im deutschlandweiten Durchschnitt 3% mehr gezahlt wird, als tarifvertraglich vorgesehen. Obwohl im Osten die Gehälter tendenziell immer etwas niedrigen sind, liegen sie auch hier nur geringfügig (-116 Euro) unter dem tariflichen Wert von 28.281 Euro/Jahr.

Praxisinhaber unterstützen Fortbildungen

Wie die Studie weiter zeigt, sind Praxisinhaber in punkto Fortbildung ebenfalls sehr großzügig. So nahmen 2015 65% der MFA Fortbildungsangebote wahr. Der überwiegende Anteil (54%) lag in einem Umfang von bis zu 25 Stunden. Aber auch umfangreiche Fortbildungen von bis zu 150 Stunden wurden in Anspruch genommen (2%). In 90 Prozent der Fälle wurden die Gebühren vom Praxisinhaber übernommen. In 57 Prozent der Fälle wurden die Mitarbeiter für die Fortbildung in der bezahlten Arbeitszeit freigestellt.