Minderjährige Patienten: Vorsicht bei Abrechnung über die Verrechnungsstelle
A&W RedaktionOffene Honorare lassen Niedergelassene vielfach durch eine Verrechnungsstelle eintreiben. Die Gefahren dieses bequemen Verfahrens werden jedoch unterschätzt. Vor allem bei minderjährigen Patienten kann es Probleme geben. Das zeigt auch ein Urteil, dass Ärzte kennen und in ihrer Praxis unbedingt berücksichtigen sollten.