Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Steuerfalle Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerpflicht, Besonderheiten bei der Gründung einer Praxis mit und ohne Partner: Ärzte unterliegen abhängig von der Art und Weise wie sie ihre Praxis führen oft hohen steuerlichen Risiken. Ähnlich die Situation bei angestellten Ärzten, wenn sie zum Beispiel Honorare für Vorträge erhalten oder erhöhte Aufwendungen zum Beispiel aus ehrenamtlichen Tätigkeiten haben. Mediziner sind gut beraten, ihren Steuerprofi mit besonderer Sorgfalt auszuwählen.

1. Branchenerfahrung ermitteln

Google listet unter dem Stichwort „Steuerberater für Ärzte“ oder „Netzwerk Steuerberater Ärzte“ über mehrere Seiten Anzeigen großer und kleinerer Kanzleien auf. Allesamt geben an, Spezialisten mit Branchenerfahrung zu sein. Das kann stimmen, bringt aber als Auswahlkriterium zunächst einmal wenig. Denn aus den Anzeigen lassen sich nur erste Anhaltspunkte über das Detailwissen und die Qualifikation des Experten ableiten. Wichtig ist, dass der Experte zahlreiche Ärzte als Mandanten hat. Möglicherweise hat auch ein Mitarbeiter der Kanzlei bereits zu steuerlichen Problemen der Gesundheitsbranche Fachbeiträge veröffentlicht oder auf Kongressen gesprochen. Das kann als ein erstes Anzeichen für Branchen-Expertise gewertet werden.

2. Steuerberatersuchservice nutzen

Besser noch: Auf der Internetseite des Deutschen Steuerberaterverbandes unter www.steuerberater.de sind dessen Mitglieder gelistet – viele Berater darunter, die eine Zusatzqualifikation als „Fachberater für Gesundheitswesen“ haben. „In unserer Datenbank sind insgesamt 15.226 Berater verzeichnet. Ärzte können hier nach einem Berater in ihrer Nähe mit dem Zusatz Fachberater für Gesundheitswesen suchen“, sagt Daniela Ebert vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Sie erhalten die Adressdaten der Kanzleien. Auch die Datev als Genossenschaft der Steuerberater hat einen Suchservice unter www.smartexperts.de installiert. Die Mitglieder der Datev stellen sich mit eigenem Profil dort vor.

3. Erstgespräch führen

Der Erstkontakt dann sollte nichts kosten. Es geht in der Regel darum, sich kennen zu lernen. Der Mandant erläutert, welche Leistungen er in Anspruch nehmen will. Der Steuerberater erklärt, wie er arbeitet. Fragen Sie zum Beispiel nach Weiterbildungen und nach seinen Erfahrungen in der Gesundheitsbranche. Im Gegenzug sollte auch er Ihnen gezielt Fragen zu Ihren Belangen stellen. Er sollte sich erkennbar ein Bild von seinem neuen Mandanten machen – und sich dafür Zeit nehmen. Die gute Zusammenarbeit hängt davon ab, dass sich beide Parteien sympathisch sind und ein Vertrauensverhältnis aufbauen können.

4. Kooperationen abfragen

In einer großen Kanzlei arbeiten die Berater zum Beispiel mit den Fachanwälten aus ihrem eigenen Haus bei Bedarf Hand in Hand. Einzelkämpfer als Steuerberater oder kleinere Partnerschaften sollten alternativ mit externen Beratern anderer Fachrichtungen kooperieren. Beispielsweise tritt nicht jeder Steuerberater vor dem Finanzgericht auf. Fragen Sie nach, mit welchen Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern und spezialisierten Steuerberatern Kooperationen geschlossen wurden.

5. Elektronisch Daten austauschen

Die Steuerkanzleien haben die Digitalisierung auf dem Plan. Die Mehrheit zeigt sich aufgeschlossen. Allerdings besteht bei vielen noch erheblicher Nachholbedarf, insbesondere bei Einzelkanzleien. Der komplett digitale Datenaustausch entwickelt sich mittelfristig allerdings zum Standard. Modern orientierte Praxisinhaber schließen sich einer Kanzlei an, die hier fortschrittlich aufgestellt ist und ihre Mandanten ebenfalls zur Digitalisierung drängt.

5. Honorar verhandeln

Auch das Honorar sollte beim ersten Gespräch auf den Tisch kommen. Steuerberater können nach ihrer Vergütungsverordnung abrechnen. Sie stellen einen Stunden- oder Tagessatz in Rechnung (oft zwischen 60 bis 150 Euro in der Stunde und mehr) oder nehmen eine prozentuale Gebühr entsprechend der Höhe der Einnahmen oder der Steuerzahlung. Wichtig: Sie haben hier Ermessungsspielräume, weshalb die Honorare auch deutlich differieren. Wenn der Steuerzahler seine Unterlagen beispielsweise schlecht sortiert hat oder falls er extrem viele Papiere mit einreicht, kostet das extra. Alternativ lassen sich Pauschalen für einzelne Leistungen aushandeln. Wird von der Gebührenverordnung abgewichen, muss der Berater das vorher kommunizieren. Das Honorar ist in Teilen verhandelbar.

Wichtig: Die Honorierung sollten Sie nachvollziehen können, sie sollte transparent sein. Die Rechnung muss am Ende die Beträge zu den einzelnen Gebühren, zu den Nebenkosten sowie zu den Vorschriften der Gebührenordnung enthalten. Außerdem wird Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Aufwendungen lassen sich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, soweit sie sich auf die berufliche oder selbstständige Tätigkeit beziehen.