Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Buchhaltung

Behandeln Sie in Ihrer Praxis wie’s grade kommt nach „Konjunkturlage“, oder verfolgen Sie einen Plan? Letzteres macht Sinn, und die Betriebswirtschaftliche Analyse der laufenden Buchungsdaten ist die richtige Basis für solch eine Planung, die jeweils zu Beginn eines neuen Jahres neu erstellt werden sollte. Wichtig dabei: Bewahren Sie Objektivität bei ihren Einschätzungen zu erzielbaren Einnahmen und nötigen Ausgaben. Es geht nicht darum, ein besonders gutes Ergebnis zu planen, sondern ein möglichst realitätsnahes.

Bei der Planung der Wertansätze müssen sowohl die Erfahrungswerte der Vergangenheit als auch absehbare Wertänderungen in der Zukunft berücksichtigt werden. Dabei ist die Planung der Praxiseinnahmen natürlich schwierig, weil gerade die KV-Honorare erheblich schwanken können. Mit der nötigen Vorsicht lassen sich die aber doch so planen, dass sie auch realisiert werden können.

Bei den Praxisausgaben sollten Sie alle geplanten oder absehbaren Änderungen berücksichtigen. Etwa:

  • Geplante Einstellungen oder Entlassungen von Personal,
  • Rückzahlung oder Aufnahme von Krediten und damit verbundene Zinsen,
  • geplante Investitionen,
  • Auslaufen von Abschreibungen,
  • Änderungen im Mietvertrag oder
  • inflationsbedingte Preissteigerungen.

Vergessen Sie auch nicht die privaten Einnahmen und Ausgaben, die sich schnell ändern können. Etwa wegen

  • Zufluss durch LV-Auszahlungen,
  • Wegfall von Versicherungsprämien,
  • Unterhaltszahlungen an Kinder im Studium,
  • Unterhaltszahlungen nach Ehescheidung,
  • außergewöhnliche Ausgaben für Krankheiten,
  • Investitionen in Wohnung oder Pkw oder
  • neue Konditionen für private Darlehen.

Steht die Planung, ist sie der rote Faden durch das Jahr. Die sich aus den Zahlen der laufenden Buchführung ergebenden Ist-Werte sind regelmäßig mit den Planwerten abzugleichen, die Abweichungen sorgfältig zu analysieren. So werden Planungsbugs zeitnah aufgedeckt und Sie können die Fehlentwicklung rechtzeitig – also vor Entstehen großer wirtschaftlicher Verluste – korrigieren und Ihr unternehmerisches Verhalten an die neuen Erkenntnisse anpassen.

auw.de-TIPP

Erliegen Sie nicht der Verlockung, …
… Ihre Lebenshaltungskosten als Regulativ zu missbrauchen, wenn Liquiditätsengpässe drohen. So nach dem Motto „setzen wir etwas weniger an, es wird schon reichen“. Im Laufe des Planjahres wird die Fehlkalkulation offenkundig. Planung darf nicht zum Selbstbetrug werden.