Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Wie aus dem Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung (BIX) hervor geht, verursachten die durch die gemeinsame Selbstverwaltung begründeten Informationspflichten in diesem Jahr insgesamt 55,8 Millionen Netto-Arbeitsstunden – das sind 715.000 Stunden mehr als 2019. Den Index veröffentlicht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM).

Ziel der Bürokratiesenkung verfehlt

 „Unser erklärtes Ziel war und ist, den Bürokratieaufwand in den Praxen zu senken und so die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu entlasten“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte ist der hohe Bürokratieaufwand ein großes Niederlassungshemmnis. In diesem Jahr müssen wir die Zahlen aber natürlich auch im Kontext der andauernden Pandemie betrachten: Mit COVID-19 sahen und sehen sich die Praxen einer nie dagewesenen Ausnahmesituation gegenübergestellt“, beurteilt Kriedel die Ergebnisse.

Viele Praxen seien durch die aktuelle Situation bereits an den Rand ihrer Belastbarkeit gebracht worden. Die befragten Ärztinnen und Ärzte hätten zudem deutlich gemacht, dass die Einführung neuer Pflichtanwendungen der Telematikinfrastruktur – hier steht als nächstes die eAU an – während der Corona-Krise nicht leistbar ist. Die KBV setzt sich deshalb aktuell für eine Verschiebung des Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf Oktober 2021 ein.

Niedergelassene Ärzte haben im Vergleich zu 2019 einen Tag mehr pro Jahr für die Informationspflichten aufwenden müssen. “Zusammengenommen sind das pro Praxis also 61 Tage, die im Schnitt für Bürokratie aufgewendet werden“, erklärt Prof. Dr. Volker Wittberg von der FHM. Er ist Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau.

Das sind die größten Zeitfresser

Als größter Zeit- und Ressourcenfresser stellte sich auch dieses Mal ein nur kleiner Teil der ärztlichen Informationspflichten heraus. Den größten Zuwachs an Nettostunden verzeichnete hierbei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit circa 561.000 Nettostunden mehr als im Jahr 2019. Schon vor Corona führten die hohe Beschäftigungsquote und das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten zu einem tendenziell höheren Krankenstand. Bei den Entlastungen steht in diesem Jahr die Datenerhebung für das Ersatzverfahren an erster Stelle – circa 162.000 Nettostunden konnten hier eingespart werden.

Angesichts des weiterhin hohen bürokratischen Aufwands und der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie äußert die KBV eine Reihe von Empfehlungen für den weiteren Bürokratieabbau für Vertragsärzte und -psychotherapeuten: Die Mehrwerte der Digitalisierung müssten endlich auch in den Praxen spürbar sein. Zu häufig gehe mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur noch eine erhebliche Zunahme des bürokratischen Aufwands einher. Des Weiteren spricht sich die KBV dafür aus, die Notwendigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Erkrankungen mit einer Dauer von bis zu fünf Tagen entfallen zu lassen.

Entlastung für niedergelassene Ärzte gefordert

„Den Niedergelassenen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde in diesem Jahr einiges abverlangt. Ihr unermüdlicher Einsatz für Patientinnen und Patienten hat ihnen zu Recht den Titel des ‚Schutzwalls‘ beschert“, so Kriedel. „Damit sie das auch bleiben können – vor allem mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie – ist es von zentraler Bedeutung, ihnen jeden vermeidbaren bürokratischen Aufwand abzunehmen. Dadurch ließe sich Zeit gewinnen, die im Moment natürlich kostbarer ist denn je. Es würden nicht nur die Praxen profitieren, sondern vor allem auch die Patientinnen und Patienten.“