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Es war eine große Erleichterung für Ärzte und Patienten: Mit einem leichten Infekt musste sich in den letzten Wochen niemand mehr für eine Krankschreibung in die Praxis schleppen. Ein Telefonat mit dem Hausarzt genügte, um sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu 14 Tage ausstellen zu lassen. Allerdings wurde die Sonderregelung, die Patienten und Ärzte während der Covid-19-Pandemie schützen sollte, mit Wirkung zum 20. April 2020 wieder außer Kraft gesetzt.

Die Entscheidung haben der GKV-Spitzenverband sowie die unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegen die Stimmen der Ärzteschaft sowie der Krankenhäuser getroffen.

Ärztevertretung kritisiert Ende der telefonischen Krankschreibung

Fachleute kritisieren diese Entscheidung umgehend und entsprechend scharf. „Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken“, sagte der Vorsitzende der Freie Ärzteschaft (FÄ) Wieland Dietrich dazu in Essen. „Es ist empörend, wie der dringend gebotene ärztliche Sachverstand hier missachtet wird.“

Der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), RA Lars F. Lindemann, zeigte sich ebenfalls fassungslos: „Letzte Woche Freitag fuhr Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Hamburg, um den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für ihre Arbeit an der Front und der Bildung des Schutzwalls der Krankenhäuser zu danken. Währenddessen wird in Berlin die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bekannt, dass ab dem 20. April 2020 die Sonderregelungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wieder zurückgenommen werden und Patienten in den Praxen vorstellig werden müssen. Das ist nicht nur unlogisch, es ist brandgefährlich – für die Patientinnen und Patienten, für die medizinischen und nicht-medizinischen Angestellten und die Ärztinnen und Ärzte.“

Verlängerung der Sonderregelung bis 3. Mai gefordert

“Das ist weder für die Praxen noch für die Patienten gut“, kommentierten Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Entscheidung. Man habe mit Erstaunen und Unverständnis reagiert. „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre. Leider sind wir im Gremium überstimmt worden. Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“, vermutet Hofmeister.

Rücknahme der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung

Tatsächlich sollte die Ausnahmeregelung der AU-Richtlinie ursprünglich sogar noch bis zum 23. Juni 2020 gelten. Aus gutem Grund: Das Ansteckungsrisiko in den Arztpraxen sollte verringert werden. „Vermutlich auf Druck von Wirtschaft und Krankenkassen wird diese Regelung nun zurückgenommen – die dadurch wachsende Gefährdung von nicht-infizierten chronisch Kranken und medizinischem Personal wird offenbar in Kauf genommen“, kritisiert FÄ-Vize Dr. Axel Brunngraber. „Mehr als fünf Prozent der erfassten Infizierten stammen jetzt schon aus den Gesundheitsberufen – das ist wohl noch nicht genug. Covid-19 ist auch für medizinisches Personal eine gefährliche Erkrankung. Wir fordern die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung wie geplant bis zum 23. Juni.“

Besonders widersinnig erscheint die G-BA-Entscheidung vor dem Hintergrund, dass eine Firma unter AU-Schein.de weiter AU-Bescheinigungen online verkaufen darf. „Obwohl dieses Vorgehen in völligem Gegensatz zu den AU-Richtlinien des G-BA steht, wird nichts dagegen unternommen. Hier sollte der G-BA handeln“, fordert Wieland Dietrich.

Spitzenverband fordert Erklärung der Politik

„Wir fordern den GKV-Spitzenverband sowie die unparteiischen Mitglieder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, zu dieser Entscheidung öffentlich Stellung zu beziehen”, so auch der Vorsitzende der SpiFa. “Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind, wonach die geforderten Kontaktbeschränkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr notwendig sind? Gab es einen Missbrauch der Sonderreglungen. Wenn ja, wo und mit welchen Häufungen?“, so Lars F. Lindemann weiter.

Kritik an Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zeigt Wirkung

Tatsächlich fehlt die geforderte Erklärung noch immer, stattdessen zeichnet sich nach der massiven Kritik ein erneuter Kurswechsel ab. So erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, dass man sich nochmals mit der Ausnahmeregelung befassen werde: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann.“

Damit besteht vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann. Die Ausnahmeregelung gilt zwar nicht bis Ende Juni, aber immerhin noch weitere 2 Wochen.