Am 1. März tritt in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit herrscht in deutschen Schulen und Kitas die Impfpflicht. Aber auch in Arztpraxen werden Impfverweigerer nicht mehr toleriert. Was auf Niedergelassene zukommt, hat der VirchowBund zusammengefasst.
So müssen beispielsweise Praxisinhaber, die ab März neue Mitarbeiter einstellen, deren Impfstatus prüfen. Das bestehende Praxisteam hat maximal ein Jahr Zeit, fehlende Impfungen nachzuholen. Impfverweigerer müssen den Behörden gemeldet werden, ihnen drohen zudem Kündigungen.
Tatsächlich werfen das neue Gesetz und die Impfpflicht gegen Masern für Praxisärzte und MFA viele Fragen auf. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) hat deshalb die wichtigsten Änderungen für Arztpraxen gesammelt und beantwortet auch praxisrelevante Fragen, wie zum Beispiel:
Welche Pflichten haben Praxisärzte ab dem 1. März?
Wann müssen ungeimpfte MFA gekündigt werden?
Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
Was dürfen Ärzte im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz abrechnen?
Die Praxisinfo ist Teil der Rechtsberatung für Mitglieder des Virchowbundes. Interessierte finden mehr Informationen unter www.virchowbund.de/masern. Verbandsmitglieder können das PDF kostenlos herunterladen.
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