Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

„Die Ergebnisse zeigen, dass Qualitätsmanagement bundesweit eine wichtige Rolle in der ambulanten Versorgung spielt und Praxen sowie Medizinische Versorgungszentren insbesondere auch für Krisen wie die COVID-19-Pandemie organisatorisch gut aufgestellt sind“, resümiert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Und sie widersprechen einer Umfrage, die von mangelnder Patientensicherheit in der Praxis ausgeht.

Die Befragten gaben an, bevorzugt Instrumente und Methoden zu nutzen, die der Patientensicherheit dienen. Dazu zählen Patienteninformation mit 99%, gefolgt von Teambesprechungen und Schnittstellenmanagement (je 96%), dem Setzen von Qualitätszielen sowie Fehlermanagement (je 95%).

Ärzte nutzen zunehmend QM-Verfahren

Weitere Methoden und Instrumente reichen von 94 bis 84%, darunter das Messen von Qualitätszielen (86%) und Ableiten von Maßnahmen aus Qualitätszielen (90%), die Regelung von Verantwortlichkeiten (90%), Prozessbeschreibungen (92%), die Verwendung von OP-Checklisten (92%), das Thema Fortbildung und Schulung (93%), Mitarbeiterbefragungen (84%), Beschwerdemanagement und Risikomanagement (je 94%).

Mit Ausnahme von Patientenbefragungen (57%) und Checklisten (80%) liegt die Umsetzung aller Methoden und Instrumente deutlich über 80% . „Die Stichproben zeigen zudem, dass es kaum regionale Unterschiede gibt. In allen KV-Regionen liegen die Ergebnisse auf vergleichbar hohem Niveau“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Mit den Jahren werden die Methoden ausgereifter

Insgesamt ist in der Befragung auch deutlich zu erkennen, dass „erfahrene“ Praxen in der Umsetzung der Methoden und Instrumente fortgeschrittener sind als „neuere“ Praxen. Dies zeigt sich sowohl in der Gesamtbetrachtung aller Methoden und Instrumente (drei Jahre und mehr: 91% vollständig/größtenteils umgesetzt); weniger als drei Jahre: 80% vollständig/größtenteils umgesetzt) als auch in der Gegenüberstellung der einzelnen Instrumente und Methoden. Dem entspricht, dass ein größerer Anteil der neu Niedergelassenen angibt, einzelne Instrumente und Methoden noch nicht vollständig, sondern größtenteils umgesetzt zu haben.

Es fällt auf, dass neu Niedergelassene Schwerpunkte insbesondere bei Patienteninformation und -aufklärung, OP-Checklisten, Fortbildung und Schulung, Teambesprechungen und beim Schnittstellenmanagement legen: hier liegen die Ergebnisse mit Umsetzungsständen von durchschnittlich über 90% (vollständig/größtenteils) nur gering hinter denen von Einrichtungen mit einer längeren Bestandsdauer. Dagegen scheinen weder Patientenbefragungen und Checklisten, das Messen und Weiterentwickeln von Qualitätszielen, Mitarbeiterbefragungen, Verantwortlichkeiten oder Prozessbeschreibungen in den ersten Jahren nach Gründung im Vordergrund zu stehen, woraus sich umgekehrt besondere Verbesserungspotenziale bzw. Fördermöglichkeiten für „neuere“ Praxen ergeben können.

RAHMEN FÜR MEHR QUALITÄT
Alle Vertragsärztinnen und -ärzte sind gemäß § 135a Abs. 2 SGB V verpflichtet, einrichtungsintern ein QM einzuführen und weiterzuentwickeln. Seit 2016 gilt dafür eine einheitliche Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL). § 4 der Richtlinie definiert die grundsätzlichen Anforderungen in Form von anzuwendenden Methoden, Instrumenten und Anwen­­dungsbereichen. Alle QM-Maßnahmen sollen der kontinuierlichen Patientenversorgung dienen.

Für die zehnte Erhebung zum QM hatten die KVen eine Stichprobe von 4.374 Vertragsärzten und -psychotherapeuten angeschrieben. Die Daten wurden von Januar bis März 2020 für das Berichtsjahr 2019 erhoben. Die Rückmeldequote betrug 94 Prozent. Erstmalig wurde zu dieser Stichprobenerhebung ein von der KBV entwickeltes Webportal eingesetzt, um die Teilnahme an der Befragung zu erleichtern. Über 85 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten haben dieses Angebot genutzt.