Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisführung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Damit gelten sie auch für die Arztpraxen in Deutschland.

Während jedoch die Themen Arbeitssicherheit und Hygiene den meisten Ärzten mehr als geläufig sein dürften, scheinen die Anforderungen der ASR A3.7 zum Thema Lärm für die meisten Niedergelassenen erst einmal etwas weiter hergeholt. Jedoch geht es bei den Vorgaben nicht nur darum, das Gehör der Beschäftigten vor Schäden zu schützen – wie dies beispielsweise bei Arbeitern der Fall ist, die regelmäßig mit Kettensäge oder Presslufthammer hantieren.

Tätigkeitskategorie I

In Arztpraxen steht vor allem eine gelungene Kommunikation zwischen Patienten und dem ärztlichen sowie nichtärztlichen Personal im Vordergrund. Entsprechend fallen Arztpraxen unter die „Tätigkeitskategorie I“, die laut ASR A3.7 eine hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit voraussetzen.

Während der Ausübung von Tätigkeiten der Tätigkeitskategorie I darf gemäß den Vorgaben daher ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden. Das ist ein strenger Wert! Denn schon gewöhnliche Gespräche auf Zimmerlautstärke erreichen in der Regel einen Schallpegel von 65 dB(A).

Empfangs- und Wartebereichen überschreiten oft die Vorschriften des Lärmschutzes

Ohne Schallschutzmaßnahmen dürften daher zumindest in den größtenteils offenen Empfangs- und Wartebereichen von Arztpraxen die Vorschriften des Lärmschutzes oft überschritten werden – sei es, weil mehrere Patienten gleichzeitig sprechen, während parallel dazu das Telefon klingelt und der Drucker surrt.

Ein solcher Klangteppich kann bei Patienten und Personal nicht nur eine gewisse Unruhe oder gar Unbehagen verursachen. Auch der Datenschutz kommt vielfach zu kurz, da eine vertrauliche Kommunikation in einem solchen Umfeld kaum möglich ist. Patienten können sich also kaum dagegen wehren, die Krankheitsgeschichten der Personen vor ihnen mitzubekommen. Besondere Anforderungen können sich zudem je nach Fachrichtung ergeben, etwa wenn bestimmte geräuschintensive Geräte zum Einsatz kommen oder die Patienten – wie etwa beim Kinderarzt – für einen erhöhten Lärmpegel verantwortlich sind.

Schaumstoff schluckt Schall

Eine professionelle und durchdachte Schalldämmung stellt nicht nur sicher, dass die Technischen Regeln für Arbeitsstätten gewahrt werden. Sie verbessert auch die Sprachverständlichkeit und damit die Kommunikation mit den Patienten. Ein geringerer Lärmpegel fördert zudem die allgemeine Atmosphäre in der Praxis positiv und steigert langfristig die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Die Möglichkeiten des modernen Schallschutzes sind vielfältig: Denkbar sind sowohl Schallschutztüren oder -decken als auch Raumtrenner, Schallabsorber an der Wand oder auch der Einbau von Schallschutzfenstern.