Zuschusspflicht für Chefs gilt ab 2022 bei allen bAV-Verträgen
André GießeJeder Beschäftigte hat ein Recht darauf, einen Teil seines Bruttolohns in eine Betriebsrente einzuzahlen. Praxisinhaber müssen auch bei bestehenden Entgeltumwandlungen künftig 15 Prozent drauflegen, sofern sie Sozialabgaben einsparen.