Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Gehalts umgewandelt und in eine betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV genannt –  eingezahlt wird. Für Ärzte ist ein gut durchdachtes Angebot zudem eine hervorragende Möglichkeit, Angestellte stärker an die Praxis zu binden.

Der Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung gilt übrigens für alle Arbeitnehmer. Also nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern auch für Mitarbeiter in Teilzeit sowie Minijobber. Die Beschäftigten in Ihrer Praxis können verlangen, dass Teile ihres Gehalts oder der Einmalzahlungen in Pensionsfonds, betriebliche Pensionskassen oder in Direktversicherungen fließen. Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung (bAV), indem er die Beiträge für das Vorsorgekonto zum Teil steuer- und abgabenfrei stellt. So soll das künftig wesentlich niedrigere Niveau der gesetzlichen Rente mit der Auszahlung wieder aufgefüllt werden.

Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?

Die monatlichen Beiträge werden entweder von Ihren Mitarbeitern allein aufgebracht oder mit Ihnen gemeinsam. In die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, kann sich für den Praxisinhaber durchaus lohnen: Die Aufwendungen sind steuerlich komplett als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wie und wo das gesparte Geld angelegt werden kann, ergibt sich meist aus den Tarifverträgen. Die Bundesärztekammer hat beispielsweise einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Dieser ist allerdings nur dann verbindlich, wenn sowohl der Arbeitgeber Mitglied der AAA ist als auch die Arzthelferin oder der Medizinische Fachangestellte Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe.

Warum die Direktversicherung so beliebt ist

Ist man nicht an Tarifverträge gebunden, kann jedes Produkt gewählt werden. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Wege. Welchen davon Sie einschlagen, hängt unter anderem von der Größe Ihrer Praxis ab. Die Direktversicherung ist die Form, die in Arztpraxen am weitesten verbreitet ist, da der Verwaltungsaufwand sich in Grenzen hält. Bei der Direktversicherung handelt es sich entweder um eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Zum Laufzeitende gibt es – je nach Wahl – entweder eine lebenslange Rente oder einmalig das angesparte Kapital als Auszahlung.

Kann man die Altersvorsorge bei einem Jobwechsel mitnehmen?

Der Arzt schließt die Direktversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Die Beiträge für die Police kommen per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt des Beschäftigten. Eine Mindestverzinsung ist garantiert, diese liegt derzeit bei 1,25 Prozent. Die Anbieter von Direktversicherungen stehen – wie übrigens fast alle Anbieter von Betriebsrenten – unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Rentenansprüche, die ein Arbeitnehmer aus einer solchen Police hat, bestehen außerdem direkt gegenüber dem Versicherer – und nicht gegenüber dem jeweiligen Praxisinhaber. So können die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel mitgenommen werden.

Die Pensionskasse

Pensionskassen gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Waren sie früher nur in größeren Konzernen üblich, sind sie heute auch ein interessantes Altersvorsorge-Modell für die Arztpraxis. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist ein Modell mit Tradition. Früher konnten sich nur große Unternehmen eine Pensionskasse leisten – diese war in aller Regel firmengebunden. Heute spielt die Größe keine Rolle mehr,  jeder niedergelassene Arzt kann eine eigene Pensionskassenversorgung abschließen. Oder er tritt einem Gruppenvertrag bei, der sich auf Arztpraxen spezialisiert hat. Ein solcher Vertrag hat den zusätzlichen Vorteil, dass er meist bessere Konditionen für die Absicherung bietet.

Wie werden Pensionskassen finanziert?

Rechtlich gesehen ist die Pensionskasse eine selbstständige Altersversorgungseinrichtung. Oft wird sie von einem oder mehreren Unternehmen gegründet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt Pensionskassen und sichert deren Zahlungsfähigkeit.

Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Form der Altersvorsorge zu finanzieren: das Prinzip der arbeitgeberfinanzierten und die Variante der arbeitnehmerfinanzierten Pensionskasse.

1.    Arbeitgeberfinanzierte Pensionskasse
Als Arbeitgeber schließen Sie die Pensionskassenversorgung ab und bezahlen die Beiträge. Der Arbeitnehmer ist bezugsberechtigt und hat später Anspruch auf eine lebenslange Rente. Scheidet der Mitarbeiter aus, müssen Sie keine weiteren Beiträge zahlen.

2.    Arbeitnehmerfinanzierte Pensionskasse
Hier zahlt der Arbeitnehmer ein. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abzogen und an die Pensionskasse weitergeleitet.

Sind Beiträge zur betrieblichen Vorsorge steuerfrei?

Steuerfrei bleibt das Ganze für den Arbeitnehmer, solange die Beiträge 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. 2023 entspricht das einem Beitrag von 3.504 Euro jährlich, 292 Euro monatlich; (2022 waren es 3.384 Euro jährlich, 282 Euro monatlich). Bis zu dieser Höhe sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei.

Bei Auszahlung der Rente muss der Betreffende die Leistungen der Pensionskasse allerdings voll versteuern und auch Krankenversicherung dafür entrichten. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Beiträge, die Sie für den Angestellten tragen, als Betriebsausgaben geltend machen. In der Leistungsphase haben Sie mit der Versteuerung nichts mehr zu tun.

Tipp: Ihre Angestellten können übrigens zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen auch gesondert Einmalbeiträge in die Pensionskasse einzahlen.

Der Pensionsfonds

Pensionsfonds genießen große Investitionsfreiheiten: Sie dürfen das Geld, das die Mitarbeiter sparen wollen, uneingeschränkt in Aktien anlegen. Im besten Fall ergibt sich dadurch eine hohe Rendite und damit auch eine höhere Altersvorsorge. Der Preis für dieses Investment ist ein höheres Risiko. Die gute Nachricht lautet aber: Der Pensionsfonds gehört zu den sicherungspflichtigen Varianten der betrieblichen Altersversorgung.

Der Pensionsfonds orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Rechtlich betrachtet, handelt es sich um einen selbstständigen Versorgungsträger – also eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die entweder als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmiert. Arbeitgeber können die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Pensionsfonds auslagern.

Ist die Geldanlage in Pensionsfonds riskant?

Bei Pensionsfonds winken hohe Renditen für die Altersvorsorge. Denn die Pensionsfonds, die 2002 eingeführt wurden, dürfen – im Gegensatz zu Versicherungen und Pensionskassen – ein größeres Anlagerisiko eingehen. Zum Beispiel durch eine hohe Aktienquote: Sie können sogar ausschließlich in Aktien investieren. Da die Kurse am Aktienmarkt naturgemäß in jede Richtung schwanken, ist der Preis für diesen Anlagetypus ein deutlich höheres Verlustrisiko. Damit die Betriebsrente des Arbeitnehmers auch in solchen Fällen geschützt ist, existieren mehrere Sicherungsmechanismen:

1.    Der Arbeitgeber haftet, wenn die Mindestleistung des Fonds ausbleibt. Garantiert ist das eingezahlte Kapital.
2.    Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der Pensions-Sicherungsverein ein. Die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer sind damit gesichert.
3.    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert die Pensionsfonds.

Die Vorteile des Pensionsfonds für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer gibt es noch ein weiteres Plus: Er kann über den Pensionsfonds auch Hinterbliebene absichern. Außerdem haben Ihre Angestellten die Möglichkeit, sich zu Beginn der Leistungsphase bis zu 20 Prozent des vorhandenen Kapitals auszahlen zu lassen. Sollten sie Ihre Praxis verlassen, können sie den Anspruch mitnehmen und gegebenenfalls auch privat fortführen.

Als Arbeitgeber wiederum haben Sie die Wahl: Wollen Sie Ihre Verpflichtungen aus anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung umstellen, ist die Umwandlung in eine Pensionsfondszusage steuerneutral möglich. Darüber hinaus können Sie Ihren Angestellten eine Beitragszusage mit Mindestleistung anbieten.

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersversorgung, die vorwiegend für besserverdienende angestellte Praxisärzte und Klinikärzte interessant ist. Denn hier können unbegrenzt Anteile des Gehalts lohnsteuerfrei eingezahlt werden. Zudem sind die Unterstützungskassen in der Wahl ihrer Kapitalanlagen völlig frei.

Schon fast historische Tradition haben die Unterstützungskassen in Deutschland. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts sicherten Arbeitgeber so ihre Beschäftigten gegen Armut im Alter ab. Unterstützungskassen werden bis heute von einem oder mehreren Unternehmen finanziert. Sie sind eine mittelbare und überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers handelt.

Oft bieten Versicherungsunternehmen eine Unterstützungskasse an – allerdings handelt es sich bei der Unterstützungskasse selbst nicht um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Aus diesem Grund unterliegt die Unterstützungskasse keinen speziellen Anlagevorschriften und ist in der Wahl ihrer Investments frei.

Rückdeckungsversicherung bei Unterstützungskassen empfehlenswert

Die Kehrseite der Medaille: Die Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Um die Ansprüche aus der Betriebsrente abzusichern, schließen viele Betriebe daher eine Rückdeckungsversicherung ab. Unverfallbare Leistungsansprüche aus einer Unterstützungskasse sind darüber hinaus insolvenzsicherungspflichtig – hier greift der Pensionssicherungsverein. Auf diese Weise sind die Rentenanwartschaften und Versorgungsleistungen gut abgesichert.

Steuerfreies Rentenplus durch Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse bietet vor allem für angestellte Ärzte mit höherem Verdienst ein Rentenplus, denn sie ist der klare Gewinner beim Thema Steuern. Denn im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung können hier uneingeschränkt Teile des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens umgewandelt werden. Bei Direktversicherungen oder Pensionskassen ist der steuerlich begünstigte Beitrag auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gesetzliche Rentenversicherung) begrenzt. Gleich wie hoch also Ihre monatlichen Zahlungen in die Unterstützungskasse sind: Sie bleiben während der Vorsorgezeit stets steuerfrei. Lediglich die Abgaben der Sozialversicherung müssen jenseits eines Beitrags von vier Prozent gezahlt werden.

Eine entscheidende Komponente dürfen Sie jedoch nicht vergessen: Wenn Sie einen Teil des Bruttogehalts für die Unterstützungskasse umwandeln, reduzieren Sie dadurch gegebenenfalls auch Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Damit senken Sie mögliche Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Krankengeld. Hier helfen Beispielrechnungen – und eine kompetente Beratung eines unabhängigen Experten.

Die Direktzusage

Die Direktzusage ist ein Versorgungsversprechen, das Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern direkt geben. Alle Rechte und Pflichten liegen dabei innerhalb der Arztpraxis, interessant ist das Angebot vor allem für leitende Angestellte. Aber Vorsicht: Die Leistungen sollten über eine Rückversicherung abgesichert werden.

Die Direktzusage, auch als Pensionszusage bezeichnet, ist eine unmittelbare Versorgungszusage. Das bedeutet: Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem späteren Ruheständler bestimmte Leistungen direkt auszuzahlen. Interessant ist diese Art der betrieblichen Altersversorgung vor allem für leitende Mitarbeiter – zum Beispiel für Ärzte, die in Ihrer Praxis angestellt sind. Diese lassen sich mit einer Direktzusage als Bonus zum Gehalt langfristig an die Praxis binden – zumal die Direktzusage problemlos mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung kombiniert werden kann.

Direktzusage: Rente aus betrieblichen Mitteln

Die Direktzusage ist also eine eigene Betriebsrente Ihrer Praxis. Für Beiträge oder Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Gezahlt wird sie – je nach Vereinbarung – bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert, der betreffende Angestellte kann aber auch auf einen Teil seines Gehalts verzichten.

Zur Sicherheit: Rückstellungen

Damit die spätere Rentenleistung gesichert ist, müssen Sie Vorsorge treffen, um die Ansprüche zu finanzieren. Steuerlich heißt das: Falls Sie bilanzieren, müssen Sie Pensionsrückstellungen bilden. Gegen das finanzielle Risiko möglicher vorzeitiger Versorgungsfälle sollten Sie sich ebenfalls absichern, um bei Bedarf das erforderliche Kapital garantiert zur Verfügung zu haben.

Pensionssicherungsverein: Schutz gegen Insolvenz

Daher sollten Sie eine deckungsgleiche Versicherung abschließen. Das bedeutet, dass die Höhe der Versorgung sich an den Leistungen der zugrundeliegenden Rückdeckungsversicherung bemisst. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten derartige Rückdeckungsversicherungen an. Außerdem muss der Arbeitgeber die Leistungen gegen eine mögliche Insolvenz über den Pensionssicherungsverein absichern.

Betriebliche Altersversorgung: Vor- und Nachteile abwägen

Der Vorteil dieser Art von betrieblicher Altersversorgung für Ihre Angestellten: Die Leistungen aus einer Direktzusage werden als nachträglicher Lohn eingestuft. Damit sind erst im Ruhestand Steuern darauf fällig. Allerdings eignet sich die Direktzusage aufgrund des relativ hohen Verwaltungsaufwandes in aller Regel nicht für kleinere Arztpraxen. Bevor Sie sich für einen Weg der betrieblichen Altersversorgung entscheiden, sollten Sie weitere Informationen bei Ihrem Steuerberater einholen. Schließlich geht es nicht nur um die Gehaltsumwandlung Ihrer Mitarbeiter, sondern auch darum, welche Variante für Sie am risikoärmsten und steuerlich am sinnvollsten ist.