Praxisübergabe
Vorsicht bei der Veräußerung eines Teils der Arztpraxis
Bei der Veräußerung von Arztpraxen kommt es immer wieder vor, dass sich der Praxisinhaber nicht von der gesamten Praxis, sondern nur von einem Teil, z.B. der hälftigen Kassenzulassung, entgeltlich trennt. Was dies für steuerliche Konsequenzen hat, erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
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