Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Mit der angespannten Versorgungslage im hausärztlichen Bereich stellt sich unweigerlich die Frage, wie Patienten auch in Zukunft bestmöglich behandelt werden. Ein Ansatz dafür können niedrigschwellige Konzepte sein, die Menschen beim Einkaufen abholen sollen. Diesen Weg geht seit Neuestem zum Beispiel die Supermarktkette Kaufland mit einem Pilotprojekt im Norden Baden-Württembergs. In der Filiale in Mosbach wird der „S | Medical-Room“ von einem MVZ aus Neckarsulm betrieben. Das Angebot umfasst insbesondere Videosprechstunden mit Ärzten aus dem MVZ, Blutdruckmessungen und EKG.

Falls eine Behandlung per Videosprechstunde nicht möglich ist, sollen sich die betreffenden Patienten ans MVZ oder an eine andere nahegelegene Gesundheitseinrichtung wenden. Der S | Medical-Room wirbt auch mit Selbstzahlerleistungen zur Prävention, darunter beispielsweise eine bioelektrische Impedanzanalyse. Auch ein „Lifestyle Check-up“ zur Gesundheitsprävention soll Bestandteil des Versorgungskonzepts sein. Geplant ist, mit dem neuen telemedizinischen Pilotprojekt Erfahrungen zu sammeln. Sollten es viele Patienten annehmen, könne auch eine Ausweitung des Konzepts auf weitere Standorte denkbar sein, heißt es.     

Kritik an Gesundheitschecks: „Unterschreiten fachärztlichen Standard“

Der Vorstoß von Kaufland folgt offenbar dem Beispiel von dm: Die Drogeriemarktkette bietet in einigen Filialen auch medizinische Untersuchungen an, die Kunden neben ihrem Einkauf wahrnehmen können. Dazu gehören ein Augenscreening sowie eine Hautanalyse, beides KI-gestützt. Die gut gemeinten, niedrigschwelligen Gesundheitsangebote sorgen innerhalb der Ärzteschaft für Kritik.

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) warnt davor, dass der Einsatz von KI in der Augenheilkunde nicht standardisiert und somit kein Garant für korrekte Ergebnisse beim Screening sei. Das führe auch dazu, dass Patienten bei auffälligen Screening-Ergebnissen zusätzliche Termine in den Augenarztpraxen in Anspruch nehmen, wodurch laut BVA das Versprechen einer Entlastung des Gesundheitssystems nicht einzuhalten ist.

Ähnliche Bedenken hat auch der Berufsverband der Dermatologen (BVDD). Insbesondere die Untersuchung von Muttermalen per Foto wird hier sehr kritisch gesehen, da sie laut BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski den fachärztlichen Standard unterschreite. Die neuartigen Versorgungsideen werden demnächst zudem die Justiz beschäftigen: Vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe möchte die Wettbewerbszentrale klären lassen, ob das bei dm angebotene Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig ist.    

Kommentar: Stellenweise eine sinnvolle Ergänzung, aber noch lange kein gleichwertiges Versorgungskonzept

Vorneweg eine Entwarnung: Neue Einrichtungen wie der „S | Medical-Room“ im Kaufland nehmen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht ihre Job-Grundlage weg. Dafür ist das medizinische Angebot zu limitiert. Telemedizinische Konsultationen, Blutdruckmessungen oder EKG können eine ressourcenschonende Ergänzung darstellen, wenn kein weiterer Behandlungsbedarf besteht. Eine als „Lifestyle Check-up“ angepriesene Untersuchung dient allenfalls als Basis für weitere Arzt-Patienten-Kontakte und ersetzt keine umfassende ärztliche Anamnese.

Wer Telemedizin im Vorbeigehen anbietet, muss deshalb auch dafür Sorge tragen, die Leistungsangebote und -grenzen klar zu benennen. Es dürfen keine falschen Anreize für Patienten gesetzt werden, die den Eindruck einer gleichwertigen Untersuchung wie bei Haus- und Fachärzten erwecken. Die kritischen Reaktionen des BVA und BVDD und die Klage der Wettbewerbszentrale zeigen zusätzlich, wie heikel es für Neuanbieter ist, sich auf diesem medizinischen Terrain zu bewegen.

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