Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis

Ohne sie stehen in der Praxis alle Räder still. Medizinische Fachangestellte (MFA) sind in Praxen, MVZ und Kliniken die wichtigste Schnittstelle zwischen Arzt und Patient. Sie vergeben nicht nur Termine und dokumentieren Behandlungsabläufe. Auch die Abrechnung und die allgemeine Organisation der Praxisabläufe fallen in ihren Verantwortungsbereich.

Verwaltungsaufgaben machen allerdings nur einen Teil der vielfältigen Aufgaben von MFA aus. Denn auch die sprichwörtliche Arbeit am Patienten ist wichtiger Teil ihres beruflichen Alltags: MFA wechseln Verbände, bereiten Spritzen vor und nehmen Patienten Blut für Laboruntersuchungen ab. Zudem arbeiten sie im Labor und mit medizinischen Instrumenten, etwa dem EKG oder Röntgengeräten.

Krisenmanager und Kummerkasten

Nicht zu unterschätzen sind zudem die Kommunikationsaufgaben von MFA:  Als erste Anlaufstelle für Patienten hören sie oft als erste von deren Nöten, Sorgen und Beschwerden – oder informieren sie nach einer Untersuchung über die Möglichkeiten zur weiteren Vor- bzw. Nachsorge. Ein gewisses seelsorgerisches Geschick ist für den Beruf also durchaus sinnvoll. Doch auch als Krisenmanager können sich MFA Meriten erwerben – etwa, wenn es darum geht, Patienten zu besänftigen, die sich über lange Wartezeiten oder eine vermeintlich schleppende Terminvergabe beschweren.

Zudem treffen MFA zum Teil dieselben Berufspflichten wie einen Arzt oder eine Ärztin. Als „berufsmäßig tätige Gehilfen“ des Praxischefs oder der -chefin sind sie ebenso an die Schweigepflicht gebunden wie er oder sie.  MFA sind daher wie auch ein Arzt oder eine Ärztin verpflichtet, alle Praxisvorgänge geheim zu halten. Wichtig: Die Schweigepflicht ist direkt an das Arbeitsverhältnis geknüpft. Sie gilt daher auch dann, wenn der Arbeitsvertrag keine expliziten Vorgaben zu diesem Thema macht.

Berufspflichten der MFA

Die Berufsordnung für Medizinische Fachangestellte verlangt zudem, dass das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten stets das Handeln von MFA bestimmen muss.  „Jedem Menschen, ob gesund, krank oder behindert, begegnen sie mit Respekt. Sie achten die Würde des Menschen und arbeiten partnerschaftlich mit den ihnen anvertrauten Personen.“

Die Regelausbildungszeit zur MFA beträgt drei Jahre. Nach dem Ende der Ausbildung sollten MFA allerdings regelmäßige Fort­ – und Weiterbildungen absolvieren. So schreibt die Berufsordnung in § 2: „Um die Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen, aktualisieren sie ihre fachlichen und sozialkommunikativen Kompetenzen beständig. Sie beziehen die neuesten fachbezogenen Erkenntnisse in ihre Arbeit ein und erweitern so die eigenen Handlungsfelder.“