Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxiswissen für MFA - MediTeam
Inhaltsverzeichnis

Eine Patientin kommt mit polnischer Krankenversicherungskarte, ein Mann aus Kuwait mit dicken Unterlagen auf Englisch – beide wollen schnell behandelt werden: Was in manchen Praxen noch nach Ausnahmefällen klingt, ist vielerorts längst Alltag. 

Die neuesten Zahlen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) belegen: Der Medizin-Tourismus hat deutlich zugenommen. Allein 20222 kamen 182.200 Menschen aus 149 Ländern für eine medizinische Behandlung nach Deutschland.Das war Plus von 17,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mariam Asefi, Leiterin des Forschungsbereichs Medizintourismus an der H-BRS, prognostizierte bereits 2023 für die folgenden Jahre einen weiteren starken Anstieg – insbesondere bei Patienten aus Kuwait (erwartete Verdopplung), Usbekistan, Kasachstan und Ägypten. Die offiziellen Zahlen für 2023 bis 2025 stehen allerdings noch aus, die Veröffentlichung wird bis Ende 2026 erwartet.

Woher die Medizin-Touristen kommen und wo sie am häufigsten anzutreffen sind

Rund 75 Prozent der Medizintourist:innen kommen aus den EU-Nachbarstaaten, allen voran aus Polen mit 11.270 Patientinnen und Patienten, gefolgt von Frankreich und Dänemark. Doch auch Gäste aus den Golfstaaten, Russland (vor den Sanktionen) und den USA suchen bzw. suchten gezielt deutsche Kliniken und Praxen auf. Insbesondere in den Grenzregionen (Bayern/Tschechien, Brandenburg/Polen) lassen sich viele behandeln. Aber auch touristische Zentren oder Großstädte mit Universitätskliniken haben eine Magnetwirkung auf die Behandlungsbedürftige aus dem Ausland. Hoch im Kurs sind vor allem spezialisierte Fachgebiete wie Zahnmedizin, Orthopädie, Reproduktionsmedizin, Onkologie oder plastische Chirurgie.

Wichtig: Patienten aus dem Ausland haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Behandlung in Deutschland. Die Praxis kann selbst entscheiden, ob sie diese Patientengruppe aufnimmt oder nicht. Wird jedoch ein Behandlungsvertrag geschlossen, gelten die gleichen Haftungsregeln wie bei inländischen Patient:innen.

Richtiges Vorgehen

Für die Praxis und vor allem für die MFA bedeutet das: mehr Bürokratie, Kommunikation in fremden Sprachen, ungewohnte Erwartungen – und die Frage, wie man all das rechtssicher und patientenorientiert bewältigt. Hier die wichtigsten Schritte, die Sie einhalten sollten:

1. Versichertenstatus klären

Vor der Behandlung gilt es herauszufinden, um wen es sich bei dem Patienten handelt und wie er oder sie versichert ist. Denn nicht jeder ausländische Patient ist automatisch ein Medizintourist. Als Medizintouristen im engeren Sinne gelten Personen, die gezielt über nationale Grenzen reisen, um diagnostische oder therapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie sind in Deutschland in der Regel nicht krankenversichert und werden als Selbstzahler behandelt. Patienten aus EU-Ländern mit Europäischer Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) werden hingegen wie GKV-Patient:innen behandelt und über die KBV abgerechnet – sie gelten nicht als klassische Medizintouristen.

Asylbewerber:innen wiederum haben eigene Anspruchsnachweise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden ebenfalls nicht als Medizintouristen abgerechnet.

2. Richtig abrechnen

Die Abrechnung internationaler Patienten gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben für MFA. Je nach Versicherungsstatus gelten völlig unterschiedliche Regelungen:

Praxis-Tipp: Machen Sie sich für jede der drei Konstellation eine eigene Checkliste und legen Sie diese griffbereit im Anmeldebereich ab. So vermeidet Sie Fehler, die unter Zeitdruck entstehen.

GOÄ-Abrechnung – die Unterschiede

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung aller privatärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für internationale Selbstzahler:innen gelten dieselben Grundsätze wie für deutsche Privatpatienten

  • Jede erbrachte Leistung wird nach den in der GOÄ festgelegten Ziffern berechnet

  • Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 (bei besonderen Umständen; darüber hinaus mit Begründung)

  • Rechnung muss Datum, Leistungsziffer, Beschreibung, Faktor und Betrag enthalten

Wichtig: Anders als bei deutschen Privat­patienten, die ihre Rechnung an die PKV weiterleiten, müssen internationale Patienten ihre Rechnung zunächst selbst bezahlen und dann bei ihrer Heimatversicherung einreichen. Viele ausländische Versicherungen erstatten nur bis zu den im Heimatland üblichen Sätzen – was deutlich unter deutschen GOÄ-Sätzen liegen kann. Informieren Sie die Patient:innen darüber, dass sie möglicherweise einen Teil der Behandlungskosten nicht erstattet bekommen.

Sprachbarrieren überwinden

Gerade wenn es um medizinische Inhalte geht, ist eine sprachliche Verständigung oft die erste und größte Hürde am Telefon oder am Empfang. Sie sollten deshalb bereits bei der Terminvergabe erfragen, welche Sprachen der Patient/die Patientin spricht. Englisch ist häufig, aber nicht immer eine gemeinsame Basis.

Achtung: Die Familie oder Freunde der Patienten als Dolmetscher einzusetzen, ist rechtlich problematisch. Sie erfüllen nicht die Neutralitätsanforderungen, haben keine Schweigepflicht und können medizinische Fachterminologie oft nicht korrekt übersetzen. Bei komplexen Gesprächen, insbesondere Aufklärungen vor Eingriffen, ist der Einsatz professioneller Dolmetscher rechtlich zwingend. Alternativen sind mittlerweile auch gute Übersetzungs-Apps (ebenda). Sie sind nur eine Notlösung für einfache Inhalte. Bei Aufklärung, Einwilligung und komplexen medizinischen Erklärungen reichen sie rechtlich nicht aus.

Mehrsprachige Anamnesebögen und Patienteninfo-Broschüren können ebenfalls bei der professionellen Aufklärung helfen. KBV und Krankenkassen bieten diese teilweise kostenlos an.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Aus rechtlicher Sicht gelten für Medizin­touristen dieselben Behandlungsstandards wie für alle Patienten in Deutschland:

Dokumentation: Alle Behandlungsschritte müssen nachvollziehbar und vollständig dokumentiert werden. Dokumentieren Sie, wenn ein:e Dolmetscher:in hinzugezogen wurde (Name, Zeitpunkt, Dauer). Dies ist im Streitfall entscheidend.

Aufklärung: Die Aufklärung vor medizinischen Eingriffen muss in einer Sprache erfolgen, die der/die Patient:in wirklich versteht.

Einwilligung: Unterschriebene Einwilligungserklärungen, die der/die Patient:in nicht verstanden hat, sind rechtlich wertlos. 

Datenschutz: Auch für ausländische Patienten gilt die DSGVO in vollem Umfang. Das bedeutet: Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden, auch nicht an Vermittlungsagenturen, die den Patient:innen ursprünglich in die Praxis gebracht haben. Die Einwilligung muss dokumentiert werden. Die Datenschutzerklärung sollte in verständlicher Sprache vorliegen

Organisatorische Herausforderungen

Internationale Patienten benötigen oft mehr Zeit und Betreuung als die Stammklientel. Sie sollten für diese Termine also ausreichend Zeitpuffer einplanen. Zusätzlich fallen häufig folgende Aufgaben an:

  • Übersetzung oder Erläuterung von Befunden

  • Organisation von Dolmetschern

  • ggf. Koordination mit Hotels oder Unterkünften (manche Praxen bieten Rundum-Service)

  • Ausstellung von Bescheinigungen für Versicherungen im Heimatland

  • Organisation von Folgeterminen oder Nachsorge

  • Umgang mit kurzfristigen Terminwünschen (Patienten sind oft nur wenige Tage im Land)

Praxistipp: Legen Sie für wiederkehrende Anfragen Vorlagen an (z. B. Bestätigungen, Kostenvoranschläge auf Englisch) und speichern diese zentral ab.

Kultursensibel reagieren

  • Fragen Sie nach bevorzugten Anredeformen (akademische Titel sind in manchen Kulturen sehr wichtig)

  • Respektieren Sie religiöse Bedürfnisse (Gebetszeiten, Ernährungsvorschriften, Fasten)

  • Bieten Sie bei Bedarf gleichgeschlechtliche Behandler an (insbesondere in der Gynäkologie)

  • Zeigen Sie Geduld bei Sprachbarrieren – Stress verschlimmert die Situation

  • Direkter Blickkontakt ist nicht überall üblich – interpretieren Sie fehlenden Blickkontakt nicht als Desinteresse

  • Vermeiden Sie Überinterpretationen: Fragen Sie im Zweifel höflich nach

Vermittlungsagenturen: Chance oder Risiko?

Manche internationale Patient:innen kommen über spezialisierte Vermittlungsagenturen, die auch die Abrechnung übernehmen. Hier ist Vorsicht geboten, denn die rechtliche Verantwortung bleibt immer bei der Praxis!

MFA sollten klären:

  • Wer ist tatsächlich der Vertragspartner?

  • Wer erhält die Rechnung?

  • Wer haftet bei Zahlungsausfall?

  • Welche Daten dürfen an die Agentur weitergegeben werden?

Seriöse Agenturen arbeiten transparent und respektieren den Datenschutz. Bei dubiosen Machenschaften sollte die Praxis sich distanzieren.

Fazit: Es ist eine Herausforderung mit Perspektive. Medizintourismus ist kein Alltag in jeder Praxis – aber dort, wo er vorkommt, wird er schnell zum Organisationsthema Nummer eins. MFA müssen nicht nur medizinisch unterstützen, sondern auch Dolmetscher, Abrechnungsprofis und manchmal Konflikt­manager in einer Person sein. Mit klaren Abläufen, mehrsprachigen Vorlagen und der richtigen Vorbereitung lässt sich der zusätzliche Aufwand deutlich reduzieren. Und der Blick über den Tellerrand bringt oft Abwechslung und interkulturelle Erfahrungen, die den Praxisalltag bereichern.

Wirtschaftlich kann die Betreuung internationaler Patienten für Praxen durchaus lohnend sein – vorausgesetzt, die Abrechnung stimmt, die Kosten sind gesichert und das Team ist entsprechend geschult. Mit 880 Millionen Euro Umsatz allein im Jahr 2022 und steigenden Zahlen ist der Medizintourismus ein Wirtschaftsfaktor, der auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zunehmend relevant wird.

Checkliste - Medizintourist:innen in der Praxis

Vor der Behandlung:

  • Sprachkenntnisse der Patienten klären (bei Terminvergabe)

  • Versicherungsstatus erfragen: EHIC? S2-Formular? Selbstzahler?

  • EHIC-Karte / Ausweis / S2-Formular prüfen und kopieren

  • Bei Selbstzahlern: Zahlungsmodalitäten besprechen (Vorauszahlung empfohlen)

  • Bei größeren Eingriffen: Kostenvoranschlag erstellen und vorab zusenden

  • Bei Bedarf Dolmetscher organisieren (nicht die Familie als Übersetzer akzeptieren!)

  • Mehrsprachige Aufklärungsbögen bereithalten

  • Einwilligungserklärungen mit Dolmetscher besprechen lassen

  • Terminplanung: Pufferzeiten einplanen

Während der Behandlung:

  • Alle Leistungen lückenlos dokumentieren

  • Bei Selbstzahlern: GOÄ-Ziffern korrekt erfassen

  • Bei Bedarf Dolmetscher hinzuziehen (dokumentieren: Name, Zeit, Dauer)

  • Kulturelle Bedürfnisse berücksichtigen (Gebetszeiten, gleichgeschlechtliche Behandler:in)

  • Freundlich, aber professionell bleiben

Nach der Behandlung

  • Leistung oder Vorauszahlung abkassieren oder Rechnung zeitnah erstellen (idealerweise vor Abreise)

  • Detaillierte Aufstellung aller Leistungen nach GOÄ

  • Rechnung auf Englisch oder mit englischer Zusammenfassung versehen

  • Dolmetscherkosten separat ausweisen (falls angefallen)

  • Befunde, Arztbriefe und Kopien mitgeben

  • Bei Bedarf: Bescheinigungen für ausländische Versicherungen ausstellen

  • Folgetermin oder Nachsorge organisieren (ggf. telemedizinisch)

  • Zahlungseingang überprüfen und dokumentieren

 

Stichwörter