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Praxiswissen für MFA - MediTeam

Mit diesem Anruf hatte Mia Plümmer nicht gerechnet. Dass ihre Mama mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus lag, war ein Schock für die MFA. Stets hatte sie erwartet, irgendwann ihren Vater dort besuchen zu müssen. Er litt schon lange an einer fortschreitenden Demenz und war im Alltag auf Hilfe angewiesen. Doch ihre Mutter?

Als Einzelkind hatte Plümmer sich unbewusst darauf verlassen, dass ihre Mutter auch weiterhin das Leben ihrer Eltern organisieren würde. Nun stand sie plötzlich vor der Aufgabe, sowohl für ihre Mutter als auch für ihren Vater Entscheidungen treffen zu müssen. Denn dass ihre Mutter ihren Vater nicht mehr würde versorgen können, darüber ließen die Ärzte keinen Zweifel. Vermutlich, so die Aussage, würden ihre beiden Eltern künftig auf Pflege angewiesen sein.

Keine gesetzliche Vertretungsbefugnis für die Eltern

Mia Plümmer hatte in dieser schwierigen Situation Glück im Unglück. Ihre Eltern hatten ihr bereits vor Jahren eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt, die es ihr nun erlaubte, medizinische Entscheidungen in deren Namen zu treffen. Auch gewährte ihr das Papier Zugriff auf alle Bankkonten ihrer Eltern. In der aktuellen Situation erwies sich das als Segen. Nicht nur konnte sie auf diese Weise für ihren Vater einen Platz im Pflegeheim organisieren. Sie war auch in der Lage, den erheblichen Eigenanteil direkt von den Ersparnissen ihrer Eltern zu bezahlen.

Ohne das Dokument hätte sie dafür wohl ein Gericht anrufen müssen – in der Hoffnung, dass der Richter sie zum Betreuer bestellt und nicht einem unbeteiligten Dritten die Rechte überträgt, wichtige Entscheidungen für und gegen ihre Eltern zu treffen.

Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit der eine Person ihren Kindern (oder anderen Menschen) im Voraus die Befugnis erteilen, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Krankheit.

Anders als ein Testament, dass ausschließlich Anordnungen für die Zeit nach dem Tod enthält, wirkt die Vorsorgevollmacht bereits zu Lebzeiten. Der Vollmachtgeber kann durch ein solches Papier also festlegen, wer ihn in wichtigen Fragen vertreten soll und vermeiden, dass fremde Personen (z. B. ein gerichtlich bestellter Betreuer) über seine Angelegenheiten bestimmen.

Typische Bereiche, die eine Vorsorgevollmacht umfassen kann, sind zum Beispiel:

  • Gesundheitsfragen: Zustimmung zu oder Ablehnung bestimmter lebenserhaltender oder anderer medizinischer Maßnahmen;

  • Geldfragen: Zugriff auf Konten und Verträge;

  • Verwaltungsangelegenheiten: Abschluss und Kündigung von Versicherungen etc.

Vorsorgevollmachten sind nicht formgebunden. Juristen raten aber dringend, die Details schriftlich niederzulegen – und das Dokument gegebenenfalls durch einen Notar beurkunden zu lassen. Wenn die Vollmacht auch die Verwaltung von Immobilien umfasst, ist eine solche Beurkundung sogar vorgeschrieben.

Zwingend ist es zudem, dass der Bevollmächtigte eine Abschrift des Dokuments erhält, um sich im Ernstfall gegenüber Ärzten, Banken und Behörden als Berechtigter oder Berechtigte ausweisen zu können.

Missbrauch bei Vorsorgevollmachten vermeiden

Ratsam ist es zudem, die Vollmacht so auszugestalten, dass sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt. Diese Gestaltung, eine postmortale Vollmacht, hat den Vorteil, dass der Bevollmächtigte, wenn er auch Erbe ist, direkt nach dem Todesfall über Nachlassgegenstände, insbesondere über Bankkonten verfügen kann. Damit bleibt er handlungsfähig und die oft zeitaufwändige und teure Beschaffung eines Erbscheins entfällt.

Leichtfertig sollte eine Vorsorgevollmacht aber nicht ausgestellt werden. Vielmehr setzt ein solches Konstrukt absolutes Vertrauen unter den Beteiligten voraus. Denn theoretisch kann der Vollmachtnehmer zu jeder Zeit die Konten des Vollmachtgebers plündern.

Gut zu wissen ist es daher, dass sich Vorsorgevollmachten – etwa im Fall einer Familien-Fehde – jederzeit widerrufen lassen. Wichtig ist es dann allerdings, alle Originale und Abschriften des Dokuments vom Vollmachtgeber zurückzufordern, um einen Missbrauch der Vertretungsmacht in Zukunft zu verhindern.

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