Ärztekammer begrüßt BGH-Urteil zur Verjährungsfrist
Marzena SickingDie Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Antrag auf Schlichtung im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers bei einer Ärztekammer die Verjährung von Schadensersatzansprüchen stoppt. Es handle sich um einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte“.