Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

“Diese Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bei Behandlungsfehlervorwürfen den betroffenen Patienten nicht unter Zeitdruck zu setzen“, so Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst in einer Mitteilung. Die Schlichtung vor einer „branchengebundenen Gütestelle“ wie der Ärztekammer biete für den Patienten den wesentlichen Vorteil, dass er nicht unter zeitlichen Zugzwang gerate. Dabei müssten der Arzt oder seine Versicherung nicht erst einer Schlichtung zustimmen. „Der Arzt kann also Vorwürfe nicht einfach aussitzen.“ Die Schlichtungsstellen der Kammern böten insgesamt einen „Doppelschutz für Patienten und Ärzte.“

Laut BGH-Urteil hemmt bereits der Antrag auf Schlichtung die Verjährungsfrist von drei Kalenderjahren. Das notwendige Einvernehmen zwischen den Parteien werde »unwiderleglich vermutet«, wenn es sich um eine »branchengebundene Gütestelle« handelt. Das sei bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern der Fall, so das Gericht.

Arbeit der Gutachterkommission hat sich bewährt

Die Arbeit der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe habe sich in den zurückliegenden vier Jahrzehnten bewährt, sagt Windhorst. „Sie dient bei einem angenommenen ärztlichen Behandlungsfehler einer möglichst umfassenden und frühen außergerichtlichen Klärung der Sachverhalte und trägt zur Stabilisierung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient bei.“ Zudem fänden die Ergebnisse der Gutachterkommission Eingang in das Fehlervermeidungsmanagement der Ärztekammer, so etwa bei dem Berichtssystem für kritische Vorkommnisse CIRS. Auch würden ausgewählte Fälle in den kammerinternen Medien beispielhaft dargestellt. Windhorst: „Fehler können passieren, dürfen sich aber nicht wiederholen. Qualifizierte Fachgutachten der Kommission und unser Fehlermanagement sollen das gewährleisten.“

Offenen Umgang mit Falschbehandlungen fördern

Zudem wolle die Ärztekammer noch mehr Transparenz schaffen. Windhorst: „Unser Ziel ist es, den offenen Umgang mit potentiellen Falschbehandlungen zu fördern.“ Denn das bedeute nicht nur einen verbesserten Patientenschutz, sondern auch mehr Sicherheit für Ärzte. „Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers muss objektiv und transparent verfolgt werden.“ Es gehe nicht darum, bei Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Ärzten zugunsten der Ärzte einzugreifen und Ansprüche abzuwehren. Vielmehr solle die fachliche Unterlegenheit des Patienten ausgeglichen werden, um den berechtigten Aufklärungsanspruch sowohl des Patienten als auch des Arztes neutral zu berücksichtigen.